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Subventionsbericht
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen vorzulegen. Er ist aber aus unterschiedlichen Gründen nicht vollständig. Der Subventionsbericht enthält nur einen Teil der Fördermittel für die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Gruppen. So umfasst er beispielsweise nicht die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die aus der Kasse der Europäischen Union vor allem an die Landwirte gezahlt werden, obwohl diese Mittel weitgehend vom deutschen Steuerzahler aufgebracht werden. Auch die Ausgaben des Bundes für die Förderung von Forschung und Entwicklung werden nicht in diesem Zusammenhang aufgeführt. Das gleiche gilt für die Zuschüsse zur Sozialversicherung und zur Altershilfe für Landwirte sowie die Zahlungen nach dem Bundeskindergeldgesetz. Auch andere Leistungen, die nach Ansicht der Wirtschaftswissenschaft zu den Subventionen zählen, werden nach der von der Bundesregierung gewählten Definition nicht dazu gezählt. Auch die Zuschüsse an die Deutsche Bahn oder die Förderung der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand finden sich nicht im Subventionsbericht.
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Weitere Begriffe : Range Warrant | Nationaleinkommen | Sicht | ||||||||||||||||||||||||||||
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