Krankenkassen, gesetzliche
In der Gesundheitswirtschaft:
health insurance funds, sickness funds
Während in der privaten Krankenversicherung privatrechtliche Unternehmen den Versicherungsschutz gewähren, wird die gesetzliche Krankenversicherung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt.
Die insgesamt 241 Krankenkassen (Stand: Februar 2007) verteilen sich auf sieben Kassenarten: 16 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), 188 Betriebskrankenkassen (BKK), 16 Innungskrankenkassen (IKK), eine See-Krankenkasse, neun Landwirtschaftliche Krankenkassen, eine Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), zehn Ersatzkassen. Die Kassenarten bilden jeweils Landes- und Bundesverbände der Krankenkassen. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurde die Organisation und Ausrichtung der Krankenkassen in weiten Teilen reformiert:Das Recht auf freie Kassenwahl der Versicherten eröffnete den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.Der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich wurde eingeführt.Die Selbstverwaltungsstrukturen der Krankenkassen wurden durch einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat neu organisiert.Die Krankenkassen sind als Körperschaften mit Selbstverwaltung finanziell und organisatorisch unabhängig, stehen aber unter der Aufsicht der Länder bzw. des Bundes. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird ihre Befugnis, durch den Verwaltungsrat den Beitrgassatz festzulegen, eingeschränkt.
§ 4, 271 SGB V
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