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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Innungskrankenkassen (IKK)

In der Gesundheitswirtschaft: Guilds Health Insurance Fund können durch Handwerksinnungen für die Betriebe der Mitglieder, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind, errichtet werden, wenn in diesen Betrieben regelmäßig mindestens 1.000 Versicherungspflichtige beschäftigt sind und die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse auf Dauer gesichert ist. Mit Inkrafftreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) dürfen seit dem 1. Januar 2004 Handwerksbetriebe von Leistungserbringern keine IKK mehr errichten. Damit wird verhindert, dass in der Selbstverwaltung der IKK Vertragspartner der Krankenkasse als Arbeitgeber vertreten sind und damit der Grundsatz der Gegnerfreiheit im Verhältnis Krankenversicherung und Leistungserbringer gefährdet wird. Bereits seit 1996 konnten durch "Öffnung" der Innungskrankenkassen auch Betriebsfremde Mitglieder werden. Das GMG sah ein so genanntes Öffnungsmoratorium vor, das einen Öffnungsstopp bis zum 1.Januar 2007 für nach dem 9. September 2003 neu errichtete IKKs enthielt. Das Moratorium war bis zu diesem Zeitpunkt befristet, da damals davon ausgegangen wurde, dass zum genannten Zeitpunkt die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) durch eine direkte Erfassung der Morbiditätsunterschiede in Kraft treten würde. Da die Einführung des "Morbi-RSA" nun erst zum 1. Januar 2009 stattfindet, wird das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) auch bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Das GKV-WSG sieht darüber hinaus vor, dass der IKK-Bundesverband, die Dachorganisation der Innungskrankenkassen auf Bundesebene, genau wie die anderen Bundesverbände der Krankenkassen zum 1. Januar 2009 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umgewandeltwird. Die 16 Innungskrankenkassen sind mit einem Marktanteil von 7,4 Prozent bei rund 3,7 Millionen Mitgliedern die viertgrößte Kassenart (Stand: 1. Januar 2007). §§ 157-164 SGB V Spitzenverband Bund der Krankenkassen www.ikk.de



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