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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Goldstandard

In einem System des reinen Goldstandards sind die nationalen Währungen frei und unbeschränkt zu einem festen Preis in Gold konvertierbar. Die Währungsreserven bestehen ausschließlich aus Gold. Die Zentralbank garantiert binnenwirtschaftlich einen festen Preis zwischen Geldeinheit und Gold und ist jederzeit zu unbeschränktem An- oder Verkauf von Gold bereit. Findet dieses System in verschiedenen Ländern gleichzeitig Anwendung, so legen die relativen Goldpreise zwischen den unterschiedlichen nationalen Währungen den Wechselkurs automatisch fest (Goldwährung). 1. Nationaler Goldstandard: Geldordnung mit einer durch Gesetz als bestimmte Menge Feingold definierten Währungseinheit und Begrenzung des Bargeldumlaufs und damit der Geldmenge durch seine Bindung an das - Gold. Die einer Währungseinheit entsprechende Menge Feingold ist die Goldparität. Da sich nach dem Konzept des Goldstandards der Knappheitsgrad des Goldes nur wenig ändert, gewährleistet eine Goldwährung eine hohe Stabilität des Geldwerts. Je nach Ausgestaltung des Bargeldumlaufs lassen sich folgende Varianten eines nationalen Goldstandards unterscheiden: a) Goldumlaufswährung: · reine Goldumlaufswährung: Der gesamte Geldumlauf besteht aus vollwertigen Goldmünzen (abgesehen von - Scheidemünzen). Die reine Goldumlaufswährung ist nur als Modell zur Analyse der Funktionsweise einer Goldwährung zu verstehen und hat keine praktische Bedeutung erlangt. · gemischte Goldumlaufswährung: Neben vollwertigen Goldmünzen sind Scheidemünzen und Banknoten im Umlauf. Die Koppelung des Banknotenumlaufs an das Gold erfolgt durch Deckungsvorschriften. Sie können eine vollständige oder teilweise Deckung des Notenumlaufs durch die Goldreserven der Zentralbank vorsehen. Bei voller Deckung ist die Geldversorgung von den Goldbeständen unmittelbar abhängig. Eine teilweise Deckung ermöglicht eine höhere Elastizität der Geldversorgung bei Zunahme der Goldmenge, erfordert aber andererseits eine überproportionale Verringerung der Notenmenge bei Abnahme der Goldbestände. So waren z.B. unter der deutschen Goldwährung nach der Reichsgründung die Reichsbanknoten zu einem Drittel in Gold zu decken (sog. Dritteldeckung). Die Zentralbank ist zur Einlösung ihrer Noten in Gold entsprechend der Goldparität verpflichtet. Es besteht freies Prägerecht zusammen mit Goldankaufspflicht für die Zentralbank sowie das Recht zum Einschmelzen der Münzen. Diese Regelungen bewirken, dass sich am Markt der über die Parität errechnete Goldpreis (Paritätspreis) einstellt und Goldwert und Geldwert annähernd übereinstimmen. Außerdem gewährleisten diese Bestimmungen eine Selbstregulierung der Geldversorgung, indem die Wirtschaftssubjekte über die monetäre und nicht monetäre Verwendung des Goldes entsprechend ihren Präferenzen entscheiden. Die gemischte Goldumlaufswährung war die vorherrschende Geldordnung der Goldwährungsländer gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jh. b) Repräsentativwährungen: Es befinden sich keine Goldmünzen im Verkehr, die Begrenzung des unterwertigen Umlaufs (Scheidemünzen und Banknoten) entsprechend den Goldvorräten der Zentralbank wird über Deckungsvorschriften hergestellt (volle oder teilweise Deckung). · Goldbarrenwährung: Das unterwertige Geld ist bei der Zentralbank in Goldbarren einlösbar, die ab einem gewissen Mindestbetrag abgegeben werden. · Goldkernwährung: Eine Einlösung des unterwertigen Geldes in Gold ist nicht möglich. Die Zentralbank verwendet Gold zur Erfüllung ihrer gegenüber anderen Zentralbanken eingegangenen Einlöseverpflichtung. · Golddevisenwährung: Zur Deckung werden Gold und/oder in Gold konvertierbare Devisen gehalten, häufig zusammen mit nicht in Gold einlösbaren Devisen. Eine Noteneinlösung findet nicht statt. Ein Vorteil dieser Geldordnung ist, dass Devisen im Gegensatz zum Gold verzinslich und leicht übertragbar sind. Die Golddevisenwährung ermöglicht eine Erhöhung der internationalen Liquidität in dem Maß, in dem die Reservewährungsländer bereit sind, sich zu verschulden und die reservehaltenden Länder eine Abgeltung ihrer güterwirtschaftlichen Leistungen durch Forderungen akzeptieren. 2. Internationaler Goldstandard:  internationale Währungsordnung, die sich zwischen Goldwährungsländern bei freier Beweglichkeit des Goldes über die Grenzen herausbildet und durch feste Wechselkurse gekennzeichnet ist. Aufgrund der Definition der nationalen Währungseinheiten in Gold ergibt sich zwischen zwei Goldwährungsländern eine Wechselkursparität (auch Goldparität genannt), die gleich dem Verhältnis zwischen dem Goldgehalt der nationalen Währungseinheiten ist. Der sich auf dem Devisenmarkt bildende Wechselkurs kann nur im Ausmass der Goldpunkte, die von den Translokationskosten des Goldes (Transport, Versicherung, Zinsverluste usw.) bestimmt werden, um die Parität schwanken. Ein Ansteigen des Wechselkurses über den durch die Goldversendungskosten in das Ausland bestimmten Goldexportpunkt (oder oberen Goldpunkt) wird dadurch verhindert, dass Gold ausgeführt und im Ausland gegen dortige Zahlungsmittel umgetauscht wird. Andererseits wird ein Rückgang des Wechselkurses unter den durch die Goldversendungskosten in das Inland bestimmten Goldimportpunkt (oder unteren Goldpunkt) durch Goldeinfuhren und Umwandlung in inländische Zahlungsmittel vermieden. Das Angebot an ausländischen Zahlungsmitteln ist am Goldexportpunkt und die Nachfrage nach ausländischen Zahlungsmitteln am Goldimportpunkt vollkommen elastisch. Im Fall einer passiven Zahlungsbilanz (infolge von Einfuhrüberschüssen oder Kapitalexporten) wird Gold als internationales Zahlungsmittel verwendet, wobei ein als Goldautomatismus bezeichneter Zahlungsbilanzmechanismus wirksam wird: Das Land mit der passiven Zahlungsbilanz gibt Gold an das Ausland ab; im goldempfangenden Land steigt mit der Goldmenge entsprechend der Quantitätstheorie das Preisniveau, während es im goldverlierenden Land sinkt. Durch das Preisgefälle nehmen die Exporte des ursprünglichen Defizitlandes zu und dessen Importe ab, so dass eine Aktivierung seiner Leistungsbi- lanz mit einem Rückstrom von Gold eintritt. Am Ende ist die Zahlungsbilanz auch ohne Goldabgaben ausgeglichen, der Wechselkurs liegt zwischen den Goldpunkten, und die Goldverteilung zwischen den Ländern hat sich zu Lasten des ursprünglichen Defizitlandes geändert. Unter den Bedingungen des internationalen Goldstandards sind die nationalen Preisniveaus (ausgedrückt in Gold) in etwa gleich hoch und können sich bei genügend großer Veränderung der Goldmenge (z.B. durch Goldfunde) nur in gleicher Richtung bewegen. Fester Wechselkurs und Goldbewegungen vermitteln einen strammen internationalen Konjunkturzusammenhang und lassen kaum Raum für eine nationale, von den Zielen der anderen Goldwährungsländer abweichende Konjunkturpolitik. Vielmehr sind die - Träger der Wirtschaftspolitik, soll ein Zahlungsbilanzausgleich zustande kommen, daran gehalten, bei Goldzu- und -abflössen eine entsprechende Geld- und Kreditpolitik zu betreiben und die damit verbundenen Schwankungen der Preisniveaus und der Beschäftigung hinzunehmen. Die Aufgabe des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts als dominierendes Ziel der Wirtschaftspolitik zugunsten binnenwirtschaftlicher Stabilität ist einer der Hauptgründe für die spätere Abkehr vom internationalen Goldstandard, der gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jh. zu seiner stärksten Entfaltung gelangte. Literatur: Jarchow, H.-J., Rühmann, P. (1993). Yeager, L.B. (1976). Veit, O. (1969)



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