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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konjunkturpolitik

ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Schwankungen der Konjunktur auszugleichen bzw. zu glätten. Sie ist an den gesamtwirtschaftlichen Zielen (Magisches Viereck) orientiert und wird von den Trägern der Wirtschaftspolitik (Bundesregierung, Bundesbank) ausgeübt. Zu verschiedenen Arten der Konjunkturpolitik vergleiche auch Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, Fiskalisten, Monetaristen. Maßnahmen zur Steuerung des Konjunkturverlaufes durch den Staat bzw. die Deutsche Bundesbank mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und zu verstärken bei möglichst geringer Inflation und hoher Auslastung des Produktionspotenzials. Rechtliche Grundlage: Stabilitätsgesetz (Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft). I. w. S. Begr. f. alle Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Wirtschaftsprozesspolitik. (Prozesspolitik). Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz sind in Deutschland Bund und Länder verpflichtet, bei ihrer Finanz- und Haushaltspolitik das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu beachten. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie unter Wahrung der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand, zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht und zu einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum beitragen. I. e. S. Begr. f. d. wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, die zur Dämpfung der konjunkturellen Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ergriffen werden.



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