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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Franchising

Franchising ist eine Vertriebsform, die auf der vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen basiert. Hierbei überlässt der so genannte Franchising-Geber einem Lizenznehmer Waren, Leistungen, immaterielle Güter oder Know-how. Zudem bietet der Franchising-Geber dem Interessenten meist auch Unterstützung beim Management seines Betriebs an. Der Franchising-Nehmer zahlt dafür eine vertraglich fixierte Summe und/oder eine Umsatzbeteiligung an den Franchising-Geber und verpflichtet sich, bestimmte qualitative Standards und Grundsätze bei der Führung des Betriebs einzuhalten.

Der von allen Franchise-Nehmern genutzte Markenname darf nicht unter schlechtem Service einzelner Partner leiden. Franchising ist eine relativ neue Vertriebsform, die sich vor allem in der Getränke- und Mineralölindustrie, bei Schnellgaststätten sowie im Hotelgewerbe und Handel schnell verbreitet hat. Bekannte Beispiele für diese Art der Distribution von Produkten sind der McDonalds-Konzern, Coca-Cola oder die Holiday-Inn Hotelkette.

Das Franchisingkonzept beruht auf der vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen, mit dem Ziel, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu vertreiben. Man unterscheidet bei den Teilnehmern zwischen dem Franchising-Geber und den Franchising-Nehmern, wobei Franchising-Geber meist größere, oft auch internationale Konzerne sind. Bei den Franchising-Nehmern handelt es sich dagegen in der Regel um kleine und mittlere Betriebe. Der Franchising-Geber gewährt dem Franchising-Nehmer gegen Zahlung eines bestimmten Betrages und/oder gegen laufende Zahlung das Recht, ein bestimmtes von ihm entwickeltes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Konzept zu verkaufen. Zusätzlich unterstützt der Franchiser die Nutzer seiner Geschäftsidee durch Werbemaßnahmen, Managementunterstützung, Produktentwicklung, Marketing-Hilfe sowie Vertriebskonzepte. Der Vertreiber des Konzepts oder der Produkte verpflichtet sich außerdem zum Gebietsschutz gegenüber dem Franchising-Nehmer. Im Gegenzug verpflichtet sich der Nutzer der Geschäftsidee, neben der Zahlung der Franchising-Gebühr, bestimmte Vertriebsgrundsätze und vor allem auch die Qualitätsnormen einzuhalten.

Für den Franchising-Nehmer liegt der große Vorteil dieses Konzepts darin, dass er das Recht an einem eingeführten Produkt oder Konzept zusammen mit einem erfolgreichen Marketing und oft schon hohem Bekanntheitsgrad erwirbt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Franchising-Nehmer in vielen Bereichen vom Geber unterstützt wird. So kümmert sich der Inhaber der Franchising-Rechte beispielsweise um die Produktwerbung und die Neuentwicklung von Produkten. Einzelne Händler könnten oftmals aufgrund der hohen Kosten allein kaum Werbung betreiben. Ebenso ist die selbständige Produktentwicklung für kleine Unternehmen aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Zudem werden die Franchising-Nehmer von den Franchising-Gebern durch Managementberatung unterstützt.

Diese Hilfen kommen vor allem Existenzgründern zu gute, die bisher keine Erfahrung mit der Führung eines Unternehmens haben. Hierdurch reduziert sich für sie das Risiko des wirtschaftlichen Fehlschlags beim Schritt in die Selbständigkeit. Im Durchschnitt scheitern in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa drei bis vier Prozent aller Franchising-Nehmer. Die Häufigkeit der Konkurse bei Franchise-Nehmern liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt bei Unternehmensgründungen. Für den Franchising-Geber sind mit dieser Vertriebsform ebenfalls viele Vorteile verbunden. So kann er schnell und ohne großes Kapitalrisiko ein umfassendes Vertriebsnetz aufbauen, denn das erforderliche Kapital müssen diejenigen beschaffen, die seine Geschäftsideen nutzen. Außerdem erzielt er regelmäßige Einnahmen aus den Franchising-Gebühren, ohne das gesamte unternehmerische Risiko zu tragen. Die Franchising-Verträge garantieren ihm zusätzlich, dass die Franchising-Nehmer bestimmte Mindeststandards beim Vertrieb des Produkts einhalten. Diese Vertragsklauseln sind wichtig, damit das Markenimage des betreffenden Produkts nicht unter unseriösen oder schlampigen Franchising-Nehmern leidet. Deshalb muss eine Hotelkette, die den Franchising-Nehmern ihren Markennamen sowie das zugehörige Reservierungssystem zur Verfügung stellt, sehr daran interessiert sein, dass alle Hotels, die unter dem betreffenden Namen laufen, einen weitgehend identischen Standard einhalten.

Damit das Erscheinungsbild aller zugehörigen Unternehmen möglichst einheitlich ist, bieten viele Franchising-Unternehmen ihren Mitgliedern Hilfe bei der Ausstattung ihrer Betriebe oder der Schulung des Personals. Teilweise finanzieren die Franchising-Geber den Franchising-Nehmern die Ausstattung ihrer Unternehmen vor. Die Rückzahlung erfolgt dann entweder wie bei Krediten üblich oder durch erhöhte Beteiligung am den Umsatzerlösen. Die von den Franchising-Nehmern zu entrichtenden Gebühren für den Eintritt in den Unternehmensverbund, sowie die abzuführenden Umsatzanteile sind bei den verschiedenen Franchising-Gebern höchst unterschiedlich.

In der Regel verlangen sehr bekannte Unternehmen mit starker Managementunterstützung eine hohe Gebühr sowie teilweise beträchtliche Umsatzanteile. Für den Franchising-Nehmer hat der Beitritt zu einem solchen Verband den Vorteil, dass er sehr professionelle Unterstützung bei der Gründung und Führung seines Unternehmens durch den Franchising-Geber erhält und zudem ein Produkt vertreiben kann, das einen hohen Bekanntheitsgrad am Markt hat. Dies ist vor allem für unerfahrene Jungunternehmer von hohem Wert und reduziert die Gefahr des Fehlschlags deutlich. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die meist notwendige Fremdkapitalfinanzierung bei einem Kreditinstitut leichter ist, wenn der Existenzgründer auf ein bereits erfolgreiches Konzept verweisen kann. Die Schwierigkeit beim Eintritt in einen der großen und erfolgreichen Franchisingkonzerne liegt allerdings darin, dass diese meist hohe Standards an das fachliche Know-how und die Finanzausstattung des Bewerbers legen. Zudem ist die Einrichtung und Führung des Betriebs des Franchising-Nehmers sowie die Preisgestaltung oft genau vorgeschrieben. Dadurch bleibt wenig Raum für eigene unternehmerische Ideen. Der Franchising-Vertrag verbietet meist auch den Vertrieb von Konkurrenzprodukten und selbst entwickelten Produkten oder schränkt dies stark ein. Die meisten Franchising-Produkte sind allerdings so beschaffen (Hotels, Schnellrestaurants), dass ein Vertreib anderer Produkts gar nicht erst möglich ist.

Der Begriff Franchising bezeichnet ein vertikales Vertriebssystem. Der Franchisenehmer erwirbt gegen Entgelt das Recht, ein Produkt eines anderen Unternehmens (Franchisegeber) oder das von diesem entwickelte Vertriebs- oder Marketingkonzept zu nutzen. Neben einem Fixum nach Vertragsabschluss bezahlt der Franchisenehmer eine laufende Franchisegebühr (Franchise-Royalities). Im Gegenzug erhält er vom Franchisegeber die Nutzungsrechte sowie Gebietsschutz. Außerdem profitiert er von zentralen Dienstleistungen des Franchisesystems. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Franchisesysteme über alle Branchen hinweg zu. Die wichtigsten Branchen für das Franchising sind der Handel und der Dienstleistungssektor. Leistungen des Franchisegebers: Schulung, Informationen, Corporate Identity (CI), Markenname und Bekanntheitsgrad, Gesamtkonzept, Waren, Geschäftsausstattung. Leistungselemente des Franchisenehmers: Franchisegebühr und Fixum, manchmal: umsatzbezogene Franchisegebühr mit Mindesthöhe, Kauf des Standorts, Kauf der Ladeneinrichtung, Kauf der Waren. Bekannte Franchisesysteme sind z. B.: Coca-Cola (Getränkeindustrie), Obi (Baumärkte).



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