Gebietsschutz
Der Gebietsschutz gewährleistet für einen Händler, Franchisenehmer u.ä. innerhalb eines festgelegten Gebietes das alleinige Recht zur Marktbearbeitung. Der Hersteller verspricht entsprechend die Vertriebsrechte für dieses Gebiet an niemand weiteres zu übertragen. Die Zuteilung eines bestimmten Gebietes entspricht nicht automatisch einem Gebietsschutz, da dieser i.d.R. nicht verpflichtend erteilt werden muss. Der Gebietsschutz an sich gilt nur für einen Hersteller und nicht für die ganze Branche, d.h. selbst bei bestehendem Gebietsschutz darf neben der McDonald’s Filiale eine Burger King Filiale problemlos eröffnen.
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