Gebilde, gesellschaftliche
In der Wirtschaftssoziologie:
sind bei H. Freyer (1930) im Unterschied zu geistigen Gebilden der Gegenstandsbereich der Soziologie als Wirklichkeitswissenschaft. Gebilde, gesellschaftliche Gebilde, gesellschaftliche sind durch drei Eigenschaften zu charakterisieren: a) Während geistige Gebilde, wie Kunstwerke, Rechtssysteme, wissenschaftliche Lehrgebäude oder Sprachen, aus gegenständlichen Sinngehalten bestehen, sind g. Gebilde, gesellschaftliche Formen aus menschlichem Leben, in Form gefasstes Leben. Die Menschen selbst sind das Material, aus dem sich die g.n Gebilde, gesellschaftliche aufbauen, b) Im Unterschied zu geistigen Gebilden, die dadurch charakterisiert sind, dass sie ihren Sinngehalt der Zeit entrücken, sind g. Gebilde, gesellschaftliche wesentlich zeitgebunden, geschichtlich bezogen. Sie sind immer im Werden, im Umbau begriffen, trotz aller vorübergehenden Ruhe und Stabilität letztlich dynamisch und labil, c) Gebilde, gesellschaftliche Gebilde, gesellschaftliche sind die existentielle Situation des Menschen, sein gegenwärtiges Schicksal. Daher hat es die Soziologie mit Objekten zu tun, zu denen die Menschen anders stehen als zu den Gebilden des Geistes. Die Menschen stehen den g.n G.n als Gegenstand ihrer Erkenntnis nicht wie die Geisteswissenschaften rein theoretisch, verstehend gegenüber, sondern sind durch eine Willensbeziehung mit ihm verbunden. Dieser Sachverhalt konstituiert für die Soziologie eine eigenständige Erkenntnishaitung, die sie als Wirklichkeitswissenschaft kennzeichnet.
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