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Corporate Governance
Mit dem Begriff Corporate Governance (CG) wird ein Bündel von Kriterien umschrieben, mit deren Hilfe sich kontrollieren lässt, ob das Management eines Unternehmens wertorientiert und damit im Sinne der Aktionäre arbeitet. Die Prüfung ist umfassender als beim Shareholder-Value-Konzept. In den USA investieren die großen Pensionsfonds nur in Unternehmen, die sich am CG orientieren. Gleichbehandlung aller Aktionäre, umfassende Transparenz und wirksame Kontrollmechanismen sind die wesentlichsten Punkte bei CG. Während unter Shareholder Value oft nur eine kurzfristige Steigerung des Unternehmenswertes verstanden wird, orientiert sich Corporate Governance an einem langfristig angelegten, wertorientierten Management. Es geht um die Forderungen, die an die Leistung von Vorstand und Aufsichtsgremien gestellt werden und einen langfristigen Augleich zwischen den Interessen von Management und Anteilseignern. Weder riskante Investitionsentscheidungen, die einer kurzfristigen Gewinnmaximierung dienen, aber keinen dauerhaften Erfolg versprechen, noch eine Unternehmenspolitik, die auf eine angemessene Rendite keine Rücksicht nimmt, passen in dieses Konzept. Unternehmensaufkäufe, Fusionen oder Vorstoß in neue Geschäftsfelder, die bloß der "Intuition" des Vorstandsvorsitzenden entspringen, aber denen keine strategische Planung zugrunde liegt, verstoßen fundamental gegen die Grundsätze von Corporate Governance. Durch geeignete Kontrollmechanismen muss verhindert werden, dass Konflikte auf der Führungsebene zum Schaden des Unternehmens und seiner Anteilseigner ausgefochten werden. Während in Deutschland auch zu Beginn des neuen Jahrtausends erst wenige Fonds derartige Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigten, investieren in den USA die großen Pensionsfonds bereits seit langem nur noch in Unternehmen, die sich auf Corporate Governance verpflichtet haben. Unternehmen, in denen es Aktien mit Mehrfachstimmrecht gibt - wodurch einzelne Aktionäre begünstigt werden - oder die nicht monatlich oder zumindest vierteljährlich ihre Anteilseigner über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Gewinnaussichten unterrichten oder deren Management nicht zu einem maßgeblichen Teil erfolgsabhängig bezahlt werden, gehören nicht dazu. Umgekehrt dürfen auch keine Bonuszahlungen an Spitzenmanager vorgenommen werden, die nicht durch entsprechende außergewöhnliche Erfolge gerechtfertigt sind. Langfristig orientierte Anleger sollten prüfen, ob Aktiengesellschaften, bei denen sie sich engagieren wollen, die Gewähr für eine Unternehmenspolitik bieten, die sich an den Grundsätzen der Corporate Governance orientiert. Investmentsparer sollten sich darüber informieren, ob die Fondsmanager bei ihren Investments darauf achten, wie weit die jeweiligen Unternehmen CG beachten. Einige große deutsche Fondsgesellschaften praktizieren dies 1999/2000 bereits ebenso konsequent wie US-Pensionsfonds. Corporate Governance-Regeln sind fest Gebote, die Unternehmen sich geben und offen zugänglich machen. Die Definition der gesetzten Ziele signalisiert gleichzeitig den Willen zu deren Einhaltung. Diese Verhaltensregeln gelten für Mitarbeiter und das Unternehmen selbst. Es ist das Versprechen, Gesetze einzuhalten. Ergänzend werden ungeschriebene Gesetze in den Kodex aufgenommen, wenn diese ein verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten beschreiben. (CG) Unternehmenseigenes System, mit dem die Unternehmensführung effektiv kontrolliert und motiviert werden soll. Anhand von bestimmten Kriterien wird dabei überprüft, inwieweit die Geschäftsleitung wertorientiert und damit im Sinne der Aktionäre tätig ist. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset-Management (DVFA) hat Leitlinien für die Überprüfung und Messung von Unternehmenserfolgen auf der Grundlage eines Punktesystems zur Bewertung der Corporate Governance entwickelt. Damit sollen durch unternehmenseigene Grundsätze bestehende gesetzliche Regelungen (in Deutschland z. B. das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich [KontraG]) ergänzt werden. Nachstehend einige dieser Leitlinien, wobei der offizielle DVFA-Wert in Klammern gesetzt ist. Die vollständige Liste ist über Internet abzurufen: (www.dvfa.de). 1. Corporate Governance Committment (gesamt 15 %) · Hat das Unternehmen schriftlich fixierte CG-Grundsätze? (davon 30 %) · Ist darin die wertorientierte Unternehmensführung unter Berücksichtigung aller am Unternehmen Interessierten (stakeholder) verankert? (15 %) · Sind diese Grundsätze allen zugänglich (z. B. im Internet)? (15 %) · Sind Sanktionen bei Verstößen vorgesehen? (15 %) 2. Aktionärsrechte (ges. 20 %) · Wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre beim Rückkauf eigener Aktien berücksichtigt? (30 %) · Wurde der Übernahmekodex anerkannt? (20 %) 3. Transparenz (ges. 20 %) · Werden alle Investoren und Analysten gleichberechtigt informiert? (20 %) · Erfolgt eine Abweichungsanalyse, wenn früher genannte Ertrags-und Strategieziele verfehlt wurden? (20 %) · Werden regelmäßig Analystenmeetings durchgeführt? (15 %) 4. Unternehmensleitung (ges. 30 %) · Existieren Regelungen zur Behandlung von Interessenkonflikten und Eigengeschäften (z. B. Kauf oder Verkauf eigener Aktien oder Aktienoptionen)? (10 %) · Existiert eine an der Wertsteigerung orientierte variable Vergütung des Vorstandes und leitender Mitarbeiter? (12,5 %) · Existieren definierte Kriterien zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (z. B. fachliche Qualifikation, Anzahl bestehender Mandate)? (5 %) · Werden Prüfungsschwerpunkte zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer vereinbart? (5 %) 5. Prüfung (ges. 15 %) · Wird nach internationalen Standards bilanziert und geprüft? (20 %) · Gibt es eine Quartalsberichterstattung mit Segmentsberichterstattung und DVFA/SG-Ergebnis pro Aktie? (25 %) · Wird Interessenkonflikten des Wirtschaftsprüfers aufgrund zusätzlicher Aufträge (Beratung etc.) vorgebeugt? (15 %)
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