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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Öffentliche Ausgaben

Als öffentliche Ausgaben bezeichnet man die Aufwendungen des Staates zur Erfüllung seiner politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben. Die Gesamtheit der öffentlichen Ausgaben werden nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt. Hierzu zählen vor allem die Gliederung nach Aufgabenbereich, nach Ministerialprinzip oder nach der wirtschaftspolitischen Funktion der Aufwendungen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben hängt ab von der Höhe der öffentlichen Einnahmen aus Steuern und Abgaben sowie der Kreditaufnahme.

Der Staat muss, um seinen durch die Verfassung und die politische Willensbildung gegebenen, Verpflichtungen gerecht zu werden, bestimmte Ausgaben tätigen. Die Gesamtheit der Ausgaben, die der Staat mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bestreitet, nennt man den öffentlichen Haushalt. Aus ihm werden die Bezüge der Beamten, die Landesverteidigung, die Ausgaben für soziale Zwecke, die Schaffung von billigem Wohnraum bestritten. Daneben wendet der Staat Mittel zur Regulierung und Beeinflussung der Wirtschaft (Subventionen) auf, unterstützt internationale Projekte, gibt schwächeren Nationen finanzielle Hilfe und bezahlt Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität.

Die Vielzahl der öffentlichen Ausgaben lassen sich nach diversen Kriterien gliedern. Die am häufigsten verwendeten Gliederungsprinzipien sind das Ministerialprinzip und das Aufgabenprinzip.

Unterteilt man die öffentlichen Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland nach dem Aufgabenprinzip, so ergibt sich folgendes Schema:

  • Soziale Sicherung
  • Verteidigung
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz
  • Schulen, Hochschulen, übriges Bildungswesen
  • Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Gesundheit, Sport und Erholung
  • Wohnungswesen und Raumordnung
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkehr und Nachrichtenwesen
  • Sonstige Aufgabenbereiche

Nach dem Ministerialprinzip wird die Gesamtheit der Öffentlichen Ausgaben nach dem Anteil, den die einzelnen Ministerien an den Gesamtausgaben des Staates haben, unterteilt. In der Bundesrepublik lassen sich die Ausgaben dann überwiegend den folgende Ministerien zuordnen:

  • Wirtschaftsministerium
  • Außenministerium
  • Verteidigungsministerium
  • Finanzministerium
  • Umweltministerium
  • Familienministerium
  • Innenministerium
  • Arbeits- und Sozialministerium

Die Aufgaben, die man dem Staat zuschreibt und die zu öffentlichen Ausgaben führen, lassen sich aber auch nach volkswirtschaftlichen Kriterien unterscheiden. Hierbei wird häufig eine Unterscheidung in drei große Aufgabenbereiche des Staates verwendet, die auf die amerikanischen Ökonomen Richard und Peggy Musgrave zurückgeht. Nach diesem Konzept kann man drei Funktionen des Staates unterscheiden, die zu öffentlichen Ausgaben führen:

1.    Die Allokationsfunktion des Staates

2.    Die Verteilungsfunktion des Staates

3.    Die Stabilisierungsfunktion des Staates

Die Allokationsfunktion des Staates umfasst die Bereitstellung so genannter öffentlicher Güter. Das sind solche Güter, die von den Bürgern einer Volkswirtschaft zwar gewünscht, aber von der Privatwirtschaft nicht bereitgestellt werden (können). Der Grund dafür ist, dass es bei bestimmten Gütern nicht möglich ist, den Nutzen aus dem Konsum auf die Käufer dieser Produkte oder Dienste zu beschränken. Ein Beispiel für ein typisches öffentliches Gut ist die Landesverteidigung: Es ist nicht möglich, dass die Armee nur die Personen schützt, die auch dafür bezahlt haben. Kein Konsument wäre bereit, individuell für ein solches Gut zu zahlen, da ihm die Inanspruchnahme nicht vorenthalten werden kann. Jeder lebt unter dem Schutz der Landesverteidigung - unabhängig, ob er dafür gezahlt hat oder nicht. Andere Beispiele für öffentliche Güter sind Umweltmaßnahmen, die der Verbesserung der Luftqualität oder dem Gewässerschutz dienen. Auch die Beleuchtung öffentlicher Straßen und die Pflege der Landschaft sind typische öffentliche Güter. Da aber auch hier niemand am Konsum dieser Güter gehindert werden kann, also auch niemand individuell dafür zahlen will, ist kein privater Anbieter bereit, ein solches Gut über den Markt anzubieten. Öffentliche Güter müssen daher entweder direkt über den Staat oder über private Produzenten bereit gestellt werden, die vom Staat dafür bezahlt werden. Denn nur der Staat kann alle Nutzer über Steuern und Gebühren an den Kosten beteiligen.

Die Distributionsfunktion des Staates umfasst die staatliche Verteilungspolitik. Im allgemeinen weicht die vom Markt gesteuerte Verteilung von Einkommen und Vermögen von der Verteilung ab, die von der Mehrheit der Bevölkerung als gerecht empfunden wird. Eine Verteilung, die allein auf der Bewertung des Marktes beruht, wird von vielen Menschen als ungerecht empfunden. So gibt es beispielsweise Leistungen, die von der Gesellschaft zwar als wichtig und nützlich angesehen werden, die aber vom Markt nicht oder nur im geringen Maße honoriert werden. So wird die Leistung einer alleinstehenden Mutter von den meisten Menschen als wichtig und nützlich empfunden. Der Markt honoriert sie aber nicht. Hier kann der Staat einspringen. Er schöpft über die Besteuerung einen Teil des Einkommens derjenigen ab, deren Leistung vom Markt belohnt wird und verteilt es als Sozialleistung an diejenigen, deren Leistung vom Markt ignoriert wird.

Daneben wird es auch als ungerecht empfunden, wenn Menschen, die aus von ihnen nicht verschuldeten Gründen nicht am Marktprozess teilnehmen können. Dazu zählen beispielsweise Kranke und Arbeitslose.

Die offensichtliche Diskrepanzen zwischen der Verteilung, die der Markt leisten kann und die auch für das Funktionieren des Marktprozesses notwendig ist und der Einkommensverteilung, die als gerecht oder wünschenswert empfunden wird, macht eine staatliche Distributions- oder Umverteilungstätigkeit erforderlich. Immer umstritten ist aber, wie umfangreich die Korrekturen des Staates an der marktmäßigen Verteilung sein sollen. Dafür gibt es keine allgemeine Regel, aus der sich die optimale Verteilung errechnen lässt. Die gewünschte Verteilung ist vielmehr eine Frage der politischen Willensbildung. Die staatliche Verteilungspolitik hat aber nicht nur Einfluss auf die Ausgaben des Staates. Sie wirkt sich auch erheblich auf die Einnahmen des Staates aus. So sinkt bei zunehmender Umverteilung die Leistungsbereitschaft vieler Bürger, da die Vergütung, die sie für ihre Mehrleistung vom Markt erhalten, vom Staat über Steuern reduziert und an andere verteilt wird. Der materielle Nutzen aus der Mehrleistung wird bei steigende Umverteilung immer geringer und kann sogar gegen Null gehen. Erreicht die Umverteilung einen kritischen Punkt, sinken die Einnahmen des Staats, da die Erwerbstätigen ihre Leistung einschränken. Umgekehrt wird es immer interessanter, von sozialen Leistungen zu leben statt zu arbeiten, da der Unterschied zwischen beiden Einkommensquellen schrumpft. Dadurch wird die Basis der Besteuerung schmaler. Das schränkt dann wiederum die Möglichkeiten des Staates ein, Einkommen umzuverteilen.

Die Stabilitätsfunktion des Staates erklärt sich aus den konjunkturellen Schwankungen, denen eine Volkswirtschaft unterliegt. Diese Schwankungen können, wenn sie nicht geglättet werden, zu extremen Härten in der Volkswirtschaft führen, wie beispielsweise hohe Arbeitslosigkeit und hohe Inflation. Daher zählt die Stabilisierungsfunktion des Staates in den meisten Volkswirtschaften als einer der wichtigsten Aufgaben des Staates. In Deutschland ist die Stabilisierungsfunktion im so genannten Stabilitäts- und Wachstumsgesetz niedergelegt. Danach hat der Staat seine Wirtschaftspolitik so auszurichten, dass sie zur Erreichung der vier Stabilitätsziele beiträgt:

  • Vollbeschäftigung,
  • Preisniveaustabilität,
  • außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie
  • angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum.

Die Stabilitätsaufgaben des Staates können je nach wirtschaftlicher Lage sowohl Einfluss auf die Höhe der Staatsausgaben, als auch auf die Höhe der Steuereinnahmen haben. So werden die Ausgaben des Staates in Zeiten der Rezession eher steigen und die Einnahmen tendenziell sinken, während die Einnahmen des Staates in Boomphasen seine Ausgaben übersteigen.

Die oben geschilderten Aufgaben des Staates sind in den letzten Jahren immer stärker ausgeweitet worden. Das hat dazu geführt, dass der Staat immer umfangreichere Ausgaben übernehmen musste. Den Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Leistung, die der Staat dafür beansprucht, wird als Staatsquote bezeichnet. Die Staatsquote gibt das Verhältnis der öffentlichen Ausgaben zum Bruttosozialprodukt einer Volkswirtschaft wieder. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Staatsquote kontinuierlich gestiegen. Das bedeutet, dass der Staat von dem in Deutschland erwirtschafteten Sozialprodukt einen immer größeren Teil für sich beansprucht. So lag die Staatsquote 1950 in Deutschland (unter Einbeziehung der Ausgaben der Sozialversicherung) bei 31,3 Prozent. 1986 waren es 46,9 Prozent. Für das Jahr 1996 wurde eine Staatsquote in Höhe von 50,5 Prozent errechnet.

Die Zunahme der Staatsquote hängt mit der starken Zunahme der Staatsausgaben zusammen. Während sich der Staat noch um die Jahrhundertwende vornehmlich um den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit kümmerte und sich seine Ausgaben damit im wesentlichen auf die Bereiche Militär, Polizei, Justiz und Diplomatie beschränkten, hat er im Laufe dieses Jahrhunderts immer mehr Aufgaben an sich gezogen. Die staatliche Tätigkeit erfasste immer mehr Gebiete: Soziale Fürsorge, Bildung, Gesundheit usw. Damit nahm gleichzeitig aber auch der finanzielle Bedarf des Staates ständig weiter zu. In den letzten Jahren ist aufgrund dieser Tendenz, die sich in einer immer höheren Steuerbelastung für die Bürger sowie einer stetig ansteigenden Staatsverschuldung widerspiegelt, der Ruf lauter geworden, die staatliche Tätigkeit und damit die Staatsausgaben wieder zu reduzieren.



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