Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Staatsquote
Die Staatsquote drückt das Verhältnis der Staatsausgaben zum Sozialprodukt eines Landes aus. Die Staatsausgaben sind ein Maß für die Staatstätigkeit, also der Anteil des Staates am Wirtschaftsgeschehen. Je nachdem, welches Sozialprodukt - zum Beispiel Bruttosozial- oder Bruttoinlandsprodukt - man zur Berechnung heranzieht, ändert sich auch die Staatsquote. Eine hohe Staatsquote wird als Investitionshemmnis und damit als Wachstumsbremse angesehen. Staatsausgaben werden hauptsächlich bestimmt von der Staatsnachfrage. Darunter versteht man die Summe der staatlichen Ausgaben für den Kauf von Gütern, etwa Verwaltungsgebäuden oder Autobahnen oder für den Kauf von Faktorleistungen. Das ist die Arbeitsleistung der beim Staat Beschäftigten. Zu den Staatsausgaben gehören auch Zahlungen an Unternehmen in Form von Subventionen oder an private Haushalte. Der Staat steckt sein Geld aber nicht nur in die Verwaltung und Verteidigung, sondern ebenso viel in das Tilgen von Schulden. Der größte Posten im Haushalt steht für die soziale Sicherung der Bevölkerung bereit. Andere Ausgaben des Staates werden gemacht für Bildung und Wissenschaft, Gesundheit und Sport, Wohnungswesen, Landwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen, Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie für die Wirtschaftsunternehmen des Staats. Je nach Definition, was eine öffentliche Ausgabe ist, ergeben sich unterschiedlich große Staatsquoten. Als allgemeine Staatsquote wird das Verhältnis der öffentlichen Ausgaben einschließlich der Sozialversicherung zum Bruttosozialprodukt (BSP) bezeichnet. Die Staatsquote drückt aus, wie sehr der Staat die Volkswirtschaft in Anspruch nimmt. Aber: Die Quote ermöglicht zwar eine Einordnung der absoluten Beträge der Staatsausgaben - von der Bildung bis zur Verteidigung - in einen wirtschaftlichen Zusammenhang. Es werden allerdings auch Ausgaben des Staats in die Berechnung mit einbezogen, die nicht zum BSP gehören: Wenn der Staat zum Beispiel ein Grundstück kauft - also seine Nachfrage erhöht -, resultiert daraus noch kein höheres Sozialprodukt. Wegen solcher Abgrenzungsprobleme liefert die Staatsquote nur begrenzte Informationen über den Grad der Inanspruchnahme der Volkswirtschaft durch den Staat in einem bestimmten Jahr. Auch internationale Vergleiche von Staatsquoten sind problematisch, weil schon geringe Unterschiede in den jeweils angewendeten Konzepten der Berechnung die Aussagefähigkeit beeinträchtigen können. Mehr Bedeutung hat die Veränderung der Staatsquote im Zeitablauf. Sie zeigt, ob die Staatsausgaben in einem bestimmten Zeitraum schneller oder langsamer gewachsen sind als das Bruttosozialprodukt. Staatsaugaben steigen ständig an Bemerkenswert ist hierbei das ständige Ansteigen aller Staatsaugaben - sowohl absolut als auch relativ - zum Sozialprodukt. Aus dieser Beobachtung wurde schon im vorvergangenen Jahrhundert ein "Gesetz der wachsenden Ausdehnung der Staatstätigkeiten" abgeleitet. Diese Tendenz setzte sich auch im 20. Jahrhundert fort, weil dem Staat immer neue Aufgaben zufielen - zum Beispiel Umweltschutz, Bildungsförderung, Verbesserung der Infrastruktur und Integration in der EU. Selbst wenn keine neuen Aufgaben hinzukämen, würden die Ausgaben längerfristig wachsen - weil der Staat als Dienstleistungsbetrieb weniger Möglichkeiten für Rationalisierungen besitzt. Außerdem ist die vom Staat ausgeübte Nachfrage - zum Beispiel nach Bauleistungen oder Verteidigungsgütern - besonders starken Preissteigerungen unterworfen. Eine hohe Staatsquote wird außerdem als Investitionshemmnis und damit als Wachstumsbremse angesehen, weil der Staat durch seine Nachfrage private Investitionen verdrängt. Beziffert, welchen Anteil des BIP der Staat und die Sozialversicherungen ausgeben. Verhältnis von Staatsausgaben zu gesamtwirtschaftlicher Leistung (z.B. zum Bruttoinlandsprodukt). Staatsquoten werden i.d.R. als Mass für die - Staatstätigkeit herangezogen. Eine erhebliche Einschränkung der Aussagefähigkeit ergibt sich aus dem Tatbestand, dass ein wesentlicher Staatseinfluss über Nonnensetzung läuft und entsprechend in den Staatsfinanzen keine genaue Spiegelung erfährt. Es gibt eine Vielfalt von Staatsquoten, abhängig von definitorischen Abgrenzungen und vom Untersuchungsinteresse. Abgrenzungsprobleme gibt es zunächst bei der Festlegung des Sektors »Staat«. Unterschiede ergeben sich ferner in bezug auf Art und Terminierung der einzubeziehenden Ströme (z.B. Gesamtausgaben jeder Gebietskörperschaftsebene oder Berücksichtigung von Zahlungen zwischen den Gebietskörperschaftsebenen, tatsächliche Inanspruchnahme von Ressourcen durch den Staat in einer Periode oder Kassenvorgänge in dieser Periode). Die Definition der Staatsquote ist meist in ein bestimmtes Untersuchungsinteresse und Untersuchungskonzept eingebettet. Dementsprechend arbeitet z.B. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nach Maßgabe seines Konzepts des - konjunkturneutralen Haushalts mit einer realisierten, beanspruchten und konjunkturneutralen Staatsquote. Am häufigsten wird die Staatsausgabenquote als Anteil der Staatsausgaben am Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen gebildet. Modifikationen ergeben sich hier v.a. durch Rechnung in jeweiligen oder konstanten Preisen. Zur Kennzeichnung der staatlichen Nachfrage nach Gütern und Diensten kann eine Aufspaltung in Staatsausgabenquote i.e.S., Transferquote und Zinsquote vorgenommen werden. Erstere bemißt die konsumtive und investive - Staatstätigkeit, während die beiden letztgenannten erst über die Entscheidung der Zahlungsempfänger kreislaufwirksam werden (Tab.). Betrachtet man die Staatsquoten in verschiedener Abgrenzung im Zeitablauf nebeneinander, so sind durchaus unterschiedliche Entwicklungen möglich, woraus sich dann ein zusätzlicher Interpretationsbedarf ergibt. Für viele Fragestellungen empfiehlt es sich darüber hinaus, auch Staatseinnahmen zu berücksichtigen, z.B. mit Hilfe von Abgabenquoten und Steuerquoten. Literatur: Wissenschaftlicher Beirat beim BMF (1976)
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Nebenbuch | Ratingdatenmodelle | policy decision - allocation decision - coordination decision | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |