Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Medizinisches Versorgungszentrum

In der Gesundheitswirtschaft: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) werden zu den neuen Versorgungsformen gezählt und stellen eine zusätzliche Form der ärztlichen Tätigkeit in der ambulanten ärztlichen Versorgung dar. Diese neue Organisationsform ärztlicher Tätigkeit wurde Anfang 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geschaffen. Das Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 1 SGB V) beschreibt diese neue Versorgungsform als „fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen“, in denen Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sein können. Träger und damit Gründer eines medizinischen Versorgungszentrums können zum Beispiel Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, ermächtigte Krankenhausärzte, Krankenhäuser oder Apotheker sein. Auch nichtärztliche Berufsgruppen können in ein MVZ eingebunden werden. Ein medizinisches Versorgungszentrum muss vom Zulassungsausschuss zugelassen werden. In diesen neuen Einrichtungen müssen nach dem Gesetzeswortlaut Ärztinnen und Ärzte von mindestens zwei oder mehr Fachrichtungen zusammenarbeiten. Medizinische Versorgungszentren müssen von einer Ärztin oder einem Arzt geleitet sein. Dies muss bereits in den jeweiligen Verträgen zur Gründung eines MVZ festgeschrieben werden, also zum Beispiel im Gesellschaftsvertrag. Patienten können die in einem MVZ tätigen Ärztinnen und Ärzte ebenso in Anspruch nehmen wie zum Beispiel einen in einer Einzelpraxis niedergelassenen Arzt oder die Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis. Der Unterschied ist, dass das Medizinische Versorgungszentrum in jedem Fall mindestens zwei Fächer unter einem Dach vereint – das Behandlungsangebot ist also größer als in einer Einzelpraxis. Häufig gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit einem benachbarten Krankenhaus. Übersicht über die Entwicklung und aktuelle Situation bei den Medizinischen Versorgungszentren Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist von 17 solchen Einrichtungen am Ende des dritten Quartals 2004 (erstmalige Bekanntgabe der Zahlen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung) mittlerweile auf 948 MVZ am 31. Dezember 2007 angestiegen. Damit lag die MVZ-Zahl um gut 42 Prozent höher als Ende des Jahres 2006 (siehe Übersicht). Die absolute Zunahme von 68 MVZ gegenüber dem Vorquartal fällt gegenüber dem bisherigen Rekord von 104 neuen MVZ im vierten Quartal 2006 (+18,5 Prozent) deutlich ab. Zwar ist der leichte Einbruch, den es im ersten Quartal 2007 wegen der Unsicherheit über die Neuregelungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gegeben hatte, wieder überwunden. Von dramatischen Zunahmen bei der Gesamtzahl der MVZ kann dennoch nicht gesprochen werden. Medizinische Versorgungszentren, so hat es den Anschein, entwickeln sich zu einer Alternative bei der ambulanten ärztlichen Betreuung, stehen aber in harter Konkurrenz zu vielen anderen Formen. Mit einer Gesamtzahl an in MVZ tätigen Ärzten in Höhe von nunmehr 4.006 bieten sie zahlenmäßig immer noch nur einen Bruchteil der Behandlungsmöglichkeiten, die andere Formen der ambulanten ärztlichen Berufstätigkeit darstellen. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl der Vertragsärzte betrug Ende 2006 insgesamt 132.900. Die Entscheidung für das MVZ als neue Form der ambulanten Versorgung scheint also nicht so schnell und einfach zu erfolgen, wie von vielen erwartet wurde. Bedeutsamer erscheint das MVZ für spezielle ambulante Versorgungsangebote, bei denen insbesondere mit angestellten Ärzten gearbeitet werden soll. Dem entspricht der ständig anwachsende Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte an der Gesamtzahl der in MVZ tätigen Ärzte: Sie lag Ende Dezember 2007 bei nunmehr 2.850 und damit bei gut 71 Prozent (siehe Tabelle). Ende 2005 dagegen betrug der Anteil der angestellten Ärzte an allen in MVZ tätigen Ärzten erst gut 40 Prozent. Auch der Zuwachs um insgesamt 393 in MVZ tätige Ärzte im vierten Quartal 2007 ging mit 346 weit überwiegend auf weitere angestellte Ärzte zurück. Krankenhaus-MVZ werden im Übrigen fast ausschließlich oder zumindest weit überwiegend nur mit angestellten Ärzten betrieben: von den dort insgesamt tätigen 1.332 Ärzten waren 1.291 angestellte und nur 41 Vertragsärzte. Von den insgesamt von Kliniken betriebenen 325 MVZ wurden Ende Dezember 2007 300 ausschließlich mit angestellten Ärzten und 25 mit gemischter Besetzung betrieben. Die Bevorzugung des MVZ als mögliche Form der ambulanten Tätigkeit für Kliniken scheint allerdings nur bedingt zuzutreffen: Zumindest nimmt die Zahl der von Krankenhäusern getragenen MVZ längst nicht so schnell zu, dass eine solche Aussage berechtigt erscheint. Vielmehr hat im dritten Quartal 2007 die Zahl der Klinik-MVZ nur von 295 um 31 auf nunmehr 326 zugenommen. Insgesamt war von den 68 neuen MVZ also nur gut 46 Prozent in Klinik-Trägerschaft. Auch insgesamt stagniert der Anteil der Klinik-MVZ an allen MVZ bei gut 34 Prozent. Zum Vergleich: Zwei Jahre vorher betrug der Anteil der Klinik-MVZ bereits 24,5 Prozent. Nach wie vor gibt es in der Vertragsärzteschaft vor allem in den alten Bundesländern eine weit verbreitete Abneigung gegenüber MVZ in Klinikträgerschaft, die stellenweise bis hin zur Boykott-Androhung im Hinblick auf Einweisung von Patienten für den Fall der streitigen MVZ-Gründung durch die entsprechende Klinik reicht. Im Hinblick auf die Rechtsform, in der Medizinische Versorgungszentren betrieben werden, hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mittlerweile die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) knapp überrundet: Am Ende des vierten Quartals 2007 wurden 393 MVZ als GbR und 411 als GmbH betrieben. Trotz der Erschwernisse durch das VÄndG, wonach die Gesellschafter einer GmbH als Träger eines MVZ nunmehr eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für eventuelle Forderungen der Krankenkassen beziehungsweise der Kassenärztlichen Vereinigung abgeben müssen, ist die Zahl der als GmbH betriebenen MVZ also deutlich schneller gestiegen als die der GbR-MVZ. Dabei werden Krankenhaus-MVZ mit 260 von insgesamt 326 mit knapp 80 Prozent weit überwiegend als GmbH betrieben, während nur 19 der Klinik-MVZ in der Rechtsform einer GbR firmieren. Die durchschnittliche Größe der MVZ steigt seit Beginn der Statistik nur minimal an: Mittlerweile (31.12.2007) ist sie bei 4,2 Ärzten pro MVZ angelangt. Damit hat sich die Durchschnittsgröße seit Beginn der Statistik lediglich von 3,2 (Quartal 3/2004) auf nunmehr 4,2 erhöht. Tab. 1: Übersicht: MVZ - Zahlen vom 30.09.2005 bis zum 31.12.2007 Quelle: Klinik Markt inside / Daten: KBV   30.09. 2005 31.12. 2005 31.03. 2006 30.06. 2006 30.09. 2006 31.12. 2006 31.03. 2007 30.06. 2007 30.09. 2007 31.12. 2007 Gesamtzahl MVZ 269 341 420 491 562 666 733 809 880 948 absolute Zunahme gegenüber Vorquartal +76 +72 +79 +71 +71 +104 +67 +76 +71 +68 Zunahme in % gegenüber Vorquartal 39,4 26,8 23,2 16,9 14,5 18,5 10,1 10,4 8,8 7,7 Zunahme in % gegenüber gleichem Vorjahres-Zeitraum 482,4 387,1 247,1 154,4 108,9 95,3 74,5 64,8 56,6 42,3 in MVZ tätige Ärzte: 971 1.295 1.648 1.934 2.183 2.624 2.934 3.263 3.613 4.006 absolute Zunahme gegenüber Vorquartal +260 +324 +353 +286 +249 +441 +310 +329 +350 +393 Darunter: Angestellte Ärzte 474 691 960 1.172 1.365 1.696 1.940 2.191 2.504 2.850 absolute Zunahme gegenüber Vorquartal +147 +217 +269 +212 +193 +331 +244 +251 +313 +346 Anteil der angestellten Ärzte an allen in MVZ tätigen Ärzten in % 48,6 40,5 58,3 60,6 62,5 64,6 66,1 67,1 69,3 71,1 Am häufigsten beteiligte Facharzt-gruppen: Hausärzte, Internisten, diagn. tätige Radiologen Hausärzte, Internisten, diagn. tätige Radiologen Hausärzte, Internisten, diagn. tätige Radiologen Hausärzte, Internisten, diagn. tätige Radiologen, Chirurgen Hausärzte, Internisten, Chirurgen Hausärzte, Internisten, Chirurgen k. A. Hausärzte, Internisten, Chirurgen Hausärzte, Internisten, Chirurgen Hausärzte, Internisten, Laborärzte Ø MVZ- Größe (tätige Ärzte) 3,6 3,8 3,9 3,9 3,9 3,9 4,0 4,0 4,1 4,2 MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten: 71 % 75 % 68 % 61,1% 65 % 64 % k. A. 62,4% 61 % 59,2% MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern: 24,5% 24,6% 28,1% 29,5% 30,8% 31,5% 31,7 33,1% 33,5% 34,4% Vorwiegende Rechtsformen: GbR und GmbH GbR, GmbH, Partnerschaft GbR, GmbH, Partnerschaft GbR, GmbH und Partnerschaft GbR, GmbH, Partnerschaft GbR, GmbH, Partnerschaft GbR (332), GmbH (287), Partnerschaft GbR (357), GmbH (331), Partnerschaft GbR (375), GmbH (372), Partnerschaft GmbH (411), GbR (393), Partnerschaft Top-Drei-Regionen: Bayern, Berlin, Sachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen k. A. Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen Bayern, Berlin, Niedersachsen



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Medizinisches Controlling
 
Medizinmarke
 
Weitere Begriffe : kreditnehmerbezogenes Abwicklungsrisiko | Handyzahlungen | Domizilvermerk
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.