Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Einlagensicherung

Der Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen gelten rechtliche Regelungen und freiwillige Maßnahmen im deutschen Kreditwesen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Die Einlagensicherung soll den privaten Bankkunden vor Verlust seiner Sicht-, Termin- und Spareinlagen schützen, wenn ein Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Bargeldloser Zahlungsverkehr und Kontensparen sind in allen Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Eine Krise bei einer oder mehrerer Banken könnte eine große Zahl von Menschen in enorme finanzielle Schwierigkeiten bringen und das Vertrauen in das deutsche Bankwesen erschüttern. Zudem ist deutschen Kreditinstituten eine sehr freie und weitgehende Betätigung in allen Bereichen des Finanzwesens erlaubt. Durch den Wegfall vieler staatlicher und gesetzlicher Reglementierungen ist der Wettbewerb sowie das Risiko von wirtschaftlichen Verlusten gestiegen. Dies ist für den privaten Bankkunden von Vorteil, da der schärfere Wettbewerb die Banken zu höheren und besseren Leistungen zwingt. Dieser Konkurrenzkampf erhöht gleichzeitig aber auch die Gefahr, dass Kunden ihre Gelder durch Missmanagement der Kreditinstitute ganz oder teilweise verlieren.

Deshalb ist eine Absicherung der Bankkunden sowohl eine wirtschaftliche als auch eine soziale Notwendigkeit. Diesem Ziel dient die Einlagensicherung. Sie soll private Bankkunden der Kreditwirtschaft in Deutschland vor wirtschaftlichen Verlusten bei drohenden oder schon eingetretenen Konkursen von Banken, Sparkassen und vergleichbaren Instituten schützen und private Bankkunden weitestgehend gegen das Risiko absichern, ihr Vermögen durch Bankpleiten zu verlieren. Um dies zu gewährleisten, wurden freiwillige und gesetzliche Maßnahmen ergriffen.

Zu den gesetzliche Regelungen zur Liquiditätssicherung der Kreditinstitute zählen die Vorschriften der Deutschen Bundesbank bezüglich der Mindestreserven sowie die Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität und die Liquiditätsvorschriften des Kreditwesengesetzes. Daneben beruht die Einlagensicherung vor allem auf dem Schutz durch zwei freiwillige Organisationen: der Liquiditäts-Konsortialbank GmbH und den Einlagensicherungsfonds.

I. Liquiditäts-Konsortialbank

Die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH ist eine Gesellschaft an der das gesamte deutsche Kreditgewerbe beteiligt ist. Die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH leistet Banken finanzielle Hilfe, die wirtschaftlich gesund sind, aber durch den plötzlichen Abzug großer Einlagen in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen sind. Hier wird also solchen Banken Hilfe geleistet, die eigentlich die Mittel besitzen, um allen ihren Kunden ihre Einlagen zurückzuzahlen, die aber kurzfristig nicht liquide sind, da sie die Kundeneinlagen längerfristig verliehen oder angelegt haben. Sobald das in Schwierigkeiten geraten Kreditinstitut wieder über genug flüssige Gelder verfügt, zahlt es die in Anspruch genommene Hilfe wieder an die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH zurück.

II. Einlagensicherungsfonds

1. Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes

Der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes soll bei finanziellen Schwierigkeiten von Banken, deren Einleger sowie allgemein das Vertrauen in das private Bankgewerbe schützen. Hierzu kann der Fonds Zahlungen an Kunden leisten und Bürgschaften sowie Garantien zugunsten des in Schwierigkeiten geratenen Kreditinstituts abgeben. Der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes schützt die Einlagen privater Kunden bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze bis zu der einzelne Forderungen abgesichert sind, beträgt 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Aufgrund dieser Regelung sind private Bankkunden fast ausnahmslos in voller Höhe ihrer Einlage gesichert. Bei den deutschen Großbanken liegt die Sicherungsgrenze pro Bankkunde aufgrund des hohen haftenden Eigenkapitals dieser Institute in Milliardenhöhe.

Der Einlagensicherungsfonds finanziert sich durch jährliche Einzahlungen der Gesellschafter. Die Mitgliedsbanken zahlen jedes Jahr einen Betrag in Höhe von 0,3 Prozent der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern" in den Fonds ein. Der Vorstand des Einlagensicherungsfonds kann bei gegebenem Anlass beschließen, dass diese Zahlungen ausgesetzt oder erhöht werden. Er kann auch verlangen, dass Sonderzahlungen zu leisten sind.

Sollte eine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheiden, dann wird der Einleger so rechtzeitig informiert, dass er Zeit zum Handeln hat. Bis zur nächsten Fälligkeit ist die Einlage ohnehin gesichert.

2. Einlagensicherung der gemeinwirtschaftlichen Geschäftsbanken

Dieser Einlagensicherungsfonds hat prinzipiell die gleiche Zielsetzung wie der des privaten Bankgewerbes. Er besteht aus den Garantiefonds, die in Schwierigkeiten geratene Genossenschaftsbanken unterstützen sowie dem Garantieverbund, der kurzfristige Hilfe leistet. Die Einlagensicherung erfolgt hier indirekt, da zunächst versucht wird, den Fortbestand der in Schwierigkeiten geratenen Genossenschaftsbank zu sichern und damit auch die Kundeneinlagen.

3. Sicherungsfonds der Sparkassenorganisation

Die Einlagensicherung bei Sparkassen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Es gibt 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), die innerhalb ihrer Region einspringen. Landesbanken haben die so genannte Sicherungsreserve, die Landesbanken und Sparkassen beisteht. Sind diese beiden Mittel erschöpft, wird im Notfall aus allen regionalen Sparkassen-Stützungsfonds und der Sicherungsreserve der Landesbanken ein überregionaler Fonds gebildet, der einspringt. Außerdem werden durch das öffentlich-rechtliche Bankensystem Landesbanken und Sparkassen durch öffentliche Gebietskörperschaften geschützt. Sie übernehmen Gewährträgerhaftung und Garantie für die Sparkassen.

Einlagensicherung in der EU<

In der Europäischen Union gibt es gesetzlich vorgeschrieben Sicherungsmechanismen. Banken mit einer Zulassung innerhalb der EU bieten aufgrund einer EU-Richtlinie bis zu einem Einlagevolumen von 20.000 Euro je Kunde absolute Sicherheit. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob es über den EU-Schutz hinaus einen höhere Einlagensicherung für notwendig hält.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Einlagenquote
 
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Selbstbehalt
 
Weitere Begriffe : Kapitalberichtigungsaktien | Mobilebanking | Executiveinformation-System
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.