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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Creditdefault-Swap, -Option

Abk.: CDS. Art der Kreditderivate, die im Rahmen des Marktes für Letzere das meist verwendete, am stärksten verbreitete, quantitativ bedeutendste Instrument ist. Bilateraler, over the Counter abgeschlossener (wirtschaftlich: Sicherungs-) Vertrag. Der gewollte Risikoübergang zwischen den Vertragsparteien ergibt sich, indem dem Halter einer bestimmten risikobehafteten Forderungsposition als Risikoverkäufer (Sicherungsnehmer, Riskseller, Protectionbuyer) gegen Zahlung einer vorweg vereinbarten Prämie (Ausgleichszahlung) innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Recht eingeräumt wird, bei Eintritt eines zuvor vereinbarten kreditrelevanten Ereignisses (Creditevent; entstandener oder drohender Vermögensschaden) einen in vereinbarter Form und Höhe vertraglich fixierten Verlustausgleich vom Risikokäufer (Sicherungsgeber, Riskbuyer, Protec-tionseller) zu verlangen. Die Zahlungsweise der an den Risikokäufer zu entrichtenden Prämie, die üblicherw. in Form von Basispunkten auf den Nominalwert des Kontrakts bemessen wird, kann dabei als Upfrontpayment einmalig bei Geschäftsabschluss oder als Periodicpayment jährlich, halb- oder vierteljährlich erfolgen. Die Prämienhöhe ist u.a. insb. abhängig von Bonität des Referenzschuldners, Vertragslaufzeit, Bonität des Sicherungsgebers, Crediteventdefinition, Wahrscheinlichkeit gemeinsamen Ausfalls von Sicherungsgeber und Referenzakti-vum. Übertragen wird nur das Kreditrisiko, die zu Grunde liegende Beziehung zwischen Kreditnehmer und -geber bleibt erhalten. Die zu überwälzenden Kreditrisiken werden im Voraus als »Kreditereignisse« (»Credit-events«), die üblicherw. auf Zahlungsverzug oder -ausfall abstellen, fest definiert: So lassen sich als Verlustausgleichspflicht auslösendes Creditevent Ereignisse wie Insolvenz (Bankruptcy), Zahlungsverzug bzw. Nichtzahlung (Failure to Pay) oder auch Restructering als Umschuldung zu Lasten der Gläubiger als Vorgänge vereinbaren, die sich auf Nichterfüllung der Forderungsverpflichtung durch den Schuldner beziehen, ferner auch solche, die als Bonitätsverschlechterung der Forderungsposition über Ratingherabstufung oder Erhöhung des Creditspread definiert werden. Insb. bei bonitätsorientierter Vereinbarung knüpft die Definition des kreditrelevanten Ereignisses in Abhängigkeit von der Liquidität der zu Grunde liegenden Forderung häufig nicht an das Underlying selbst, sondern an eine liquidere Referenzforderung des Schuldners - z. B. eine marktgängige Referenzanleihe - an. Die Creditevent-Definition wird allerdings normalerw. standardisiert unter Bezugnahme auf CDS-Rahmenverträge der ISDA vorgenommen. Um die tatsächliche Kriterienerfüllung des Creditevent zu gewährleisten, werden Referenzanleihen auch bei Vereinbarung einer Materialityclause zu Grunde gelegt. Der Verlustausgleich durch den Risikokäufer im Fall des Creditevent kann als Cash- oder Physicalsettle-ment vereinbart werden. Bezieht sich der CDS auf ein einzelnes, bestimmtes Kreditaktivum, überträgt der Riskseller dem -buyer das Referenzaktivum (bspw. Anleihe, Buchkredit); erfolgt Abwicklung - Marktstandard - durch Wertpapierlieferung (Physicalsettlement), kann Ersterer i. d.R. wählen zwischen gleichartigen Wertpapieren (Cheapest-to-Deliver-Option), d.h. der Risikokäufer verpflichtet sich, das im Fall des Creditevent wertmässig verringerte Underlying bzw. die Referenzanleihe zum Nominalwert zu kaufen. Beim Cashsettlement - häufig bei Portfolio-CD, d.h. vor allem dann, wenn der CDS ein Kreditportfolio absichert, aus dem einzelne Kredite kaum separierbar sind - erfolgt die Gegenleistung des Riskbuyer als Ausgleichszahlung, die über die Differenz zwischen Nennwert von Underlying bzw. Referenzanleihe und dessen Marktwert nach Creditevent-Eintritt errechnet wird. Beim Digital-Cashsettlement als Sonderform wird die Höhe der Ausgleichszahlung ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertverlustes im Falle des Creditevent bereits bei Vertragsabschluss fixiert (häufig bei Portfolio-CDS). Positionsschliessung zur Realisierung von Gewinnen oder Verlusten erfolgt durch vorzeitige Auflösung des Kontrakts oder Eingehen einer entspr. Gegenposition. Anders als bei herkömmlicher Kreditversicherung besteht für CDS ein Sekundärmarkt für Kreditrisiken als handelbare Objekte (OTC-Markt), was auch die Berücksichtigung spezifischerer, nicht standardisierter Bedürfnisse von Vertragspartnern möglich macht, wobei das Äquivalent dazu die geringere Liquidität ist. Durch Existenz der Sekundärmärkte kann ein Marktteilnehmer auch, anstatt eine bestimmte Anleihe zu kaufen, als Sicherungsgeber am CDS-Markt eine Prämie vereinnahmen, und Risiken, die als unterbewertet angesehen werden, können durch Prämienzahlung abgesichert werden. Zudem können mittels CDS Arbitragemöglichkeiten gegenüber dem Anleihemarkt genutzt werden (Nachbildung einer risikobehafteten Anleihe durch eine risikofreie Anlage nebst CDS-Kontrakt auf den entspr. Referenzschuldner). Ausser durch Bezugnahme auf einzelne Schuldner können CDS auch auf ein Portfolio von Referenzaktiva bezogen werden (Portfolio-CDS; anders: Singlename-CDS als Kreditbeziehung mit nur einem Schuldner). CDS haben für Banken Vorteile; sie ermöglichen ihnen vor allem Abtrennung des eigentlichen Kredit- (Ausfall-)risikos von zu Grunde liegenden Kreditvergaben (Trennung von Ausfall- und Zinsrisiko), was effizienteres Assetmanagement ermöglicht. Der CDS transferiert das Adressenausfallrisiko - Risiko einer Insolvenz des Schuldners einer Kreditbeziehung, allgemeiner als Bonitätsrisiko die Gefahr jeglicher Bonitätsverschlech- terung eines Schuldners, auch wenn sie nicht zum Ausfall führt -, kann aber auch zur Sicherung gegen Spreadrisi-ken - mögliche Veränderung der Zinsdifferenz aus einer risikobehafteten und einer risikolosen Anleihe bei gleich bleibender Bonität - eingesetzt werden. Marktmässig gesunkene Transaktionskosten - starke Einengung der Geld/Briefspannen - und Standardisierung der Kontraktbedingungen durch die ISDA haben die Vorteilhaftigkeit des CDS-Markts erhöht. Ferner ergeben sich breitere Risikoverteilungsmöglichkeiten durch Einbezug von Finanzsektoren, die nicht selbst als unmittelbare Gläubiger in Kreditbeziehungen auftreten. Dabei steigt mit Basel II der Anreiz, Kreditrisiken auf Nonbanks mit hoher Bonität, die nicht wie Banken reguliert werden, zu transferieren, weil Eigenkapitalunterlegung auf das Adressenausfallrisiko allg. abstellt, nicht jedoch Banken und Nonbanks unterscheidet. Auf diese Weise kann das durch Risikotransfer freigesetzte regulatorische Eigenkapital zur Unterlegung anderer Risiken der risikoverkaufenden Bank verwendet werden. CDS lassen sich zudem als Basis neuartiger Finanzinstrumente in Gestalt strukturierter Kreditprodukte einsetzen.



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