Assetsecuritization-Struktur
Akteure bei Assetsecuritization sind der Veräusserer der Assets (Originator), der Inkassoagent (Servicingagent), ein Treuhänder der Sicherheiten, die Trustgesellschaft, die Zweckgesellschaft (Specialpurpose-Vehicle), der Garantiegeber, die Kapitalanleger, die Zahlstelle (Payingagent), eine oder mehrere Ratingagenturen und die die Transaktion strukturierende Bank. Geleg. übernehmen Akteure auch mehrere Funktionen. Die Planung und Strukturierung der Transaktion obliegt meist einer Bank. Da Banken oft zugleich als Verkäufer der Forderungen, als Kapitalanleger und als Sicherungsgeber auftreten und Assetsecuritization darüber hinaus auch als Finanzdienstleistung für Industrieunternehmen betreiben, kommt ihnen eine zentrale Bedeutung zu. Banken verfügen zum einen selbst auf Grund ihrer Geschäftstätigkeit i. d. R. gegenüber einer Vielzahl von Schuldnern über Forderungen, die sich in Gruppen bündeln und übertragen lassen, und sie können zum anderen bei ihren Firmenkunden Möglichkeiten zur Assetsecuritization identifizieren und das Verfahren durch ihre Beratung initiieren. Für eine Assetsecuritization ist die Verfügbarkeit geeigneter Vermögensobjekte Voraussetzung. Grunds, kommen insb. Aktiva in Betracht, die einen gut prognostizierbaren, stabilen Cashflow haben sowie juristisch und ökonomisch eindeutig bestimmbar und separierbar (Abtretungsfähigkeit, sachenrechtliches Bestimmtheitsgebot) sind. Der Gesamtforderungsbestand muss u. a. hins. des Volumens der Forderungen und der Anzahl der Schuldner gross genug sein, um eine repräsentative Auswahl der zu verkaufenden Forderungen zuzulassen, weitgehende Homogenität und geringe Grösse der Einzelforderungen haben sowie sich durch eine geringe bisherige Ausfallquote auszeichnen. Als zu verbriefende Forderungen kommen vor allem Hypothekendarlehen, Leasing-, Telefon-, Kreditkartenforderungen, Auto-, Konsumentenkredite, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gewerbliche Kredite in Betracht. Die nach o. a. Kriterien bestimmten Forderungen überträgt der Originator auf eine Trustgesellschaft oder direkt auf die Zweckgesellschaft. Dem Assetverkäufer fliessen dafür liquide Mittel zu. Die Zweckgesellschaft kann in einem Niedrigsteuerland mit minimalem Eigenkapital gegründet und nach Massgabe eines Geschäftsbesorgungsvertrags durch einen Servicingagent verwaltet werden. In vielen Fällen macht der Originator die Verwaltung. Um den - meist institutionellen - Kapitalanlegern (Investoren) ein bonitätsmässig erstklassiges Wertpapier anbieten zu können, werden Sicherungslinien in Gestalt von Garantien, Ausfallbürg- schaften, Patronatserklärungen o.a. Sicherheiten durch den Originator und durch Dritte in die Emission eingezogen. Die Bonitätsbeurteilung wird einer anerkannten Ratingagentur übertragen. Die Zweckgesellschaft platziert die Wertpapiere über ein Bankenkonsortium bei Kapitalanlegern. Als Käufer der ABS treten meist institutionelle Kapitalanleger auf, d.h. Banken, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Pensionskassen, Industrieunternehmen. Der Inkassoagent führt die Debitorenbuchhaltung, betreibt das Mahnwesen und leitet die Zahlungen zu den vereinbarten Terminen an einen Treuhänder weiter. Dem Treuhänder wie auch den Kapitalanlegern hat der Inkassoagent in regelmässigen Abständen Rechenschaft über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Emission zu geben. Der Treuhänder steht zwischen Inkassoagent und Kapitalanlegern und ist zum einen als Hauptzahlstelle (Payingagent) für die Weiterleitung der Zahlungen und zum anderen für die treuhänderische Verwaltung der Assets zuständig. Im Konkursfall verwertet er die Assets im Interesse der Kapitalanleger. Den entstehenden nicht unerheblichen Kosten und Gebühren stehen für den Originator die Vorteile der Verbriefung sowie die Einsparungen gegenüber, die sich aus dem geringen Eigenkapitalerfordernis bei der Zweckgesellschaft ergeben.
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