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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Assetstrip(ping)

Nach Übernahme (Kauf) einer Unternehmung die Zerlegung in ihre selbstständigen Einzelteile (»Ausschlachten«) und deren Einzelverkauf - meist als Spinoff- zur Maximierung des Verkaufserlöses insges. Mit dem Erlös werden die für den Unternehmenskauf eingesetzten Kreditmittel bedient bzw. getilgt. Oft Einsatzfeld von Junkbonds. Oft unter Mithilfe von Banken im M&A-Geschäft (Investmentbanking).



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Weitere Begriffe : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Rechtsmittel gegen Massnahmen | Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH | Pfandbriefemission, verbotene
 
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