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Patronatserklärung

Verpflichtung der Muttergesellschaft eines Konzerns, gegenüber Dritten für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft einstehen zu wollen. In ihrer harten (bilanziell vermerkpflichtigen) Variante bürgschaftsähnliche Verpflichtungserklärung, die z. B. von einer Konzernobergesellschaft oder Holding für eine Tochter- oder Schwestergesellschaft gegenüber der Kredit gebenden Bank abgegeben wird. Mit Übernahme einer Patronatserklärung wird die Verpflichtung übernommen, den Kreditnehmer wirtschaftlich bzw. liquiditätsmäßig so auszustatten, dass er in der Lage ist, die Kreditverpflichtung zu erfüllen. Weichere Formen (unterhalb rechtlicher Verbindlichkeit) sind nicht unüblich.



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