Patronatserklärung bei Bankanleihen
Weit verbreitet ist bei internationalen Anleihen- und Bankanleihenemissionen Besicherung durch unwiderrufliche und unbedingte Garantien der Muttergesellschaft (-bank) für Zins- und Tilgungsleistungen der Konzerntochterbanken sowie durch Patronatserklärungen. Der Umfang einer Patronatserklärung erstreckt sich üblicherw. auf die Zusage der nicht erfolgenden Änderung, Aufhebung oder Kündigung des Unternehmensvertrages mit der Konzerntochterbank sowie der Beeinflussung und finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaft dergestalt, dass diese ihren aus der Emission resultierenden Verpflichtungen im vollen Umfang nachkommt bzw. nachkommen kann. Vereinzelt wird auch eine bestimmte Mindestkapitalausstat-tung der Tochtergesellschaft garantiert. Das Ausmass der das Insolvenzrisiko reduzierenden Wirkung einer Patronatserklärung ist abhängig von ihrer Ausgestaltung - im Einzelfall kann sie einer Garantie entspr. (harte Patronatserklärung) - und der Bonität der Mutterbank.
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