Risikosteuerungsmodelle
Finanzmathematische
Modelle, die von den im Eigenhandel aktiven Banken zur Risiko- und Ertragssteuerung eingesetzt werden. Entspr. der Baseler Empfehlung zur Eigenkapitalkonvergenz und der 6. KWG-Novelle werden erstmalig bankeigene (-interne) Risikomodelle alternativ zum Standardverfahren bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für die Unterlegung von Marktrisiken zugelassen. Um ein gewisses Mindestmass an Schutz, Transparenz und Einheitlichkeit der Eigenkapitalanforderungen unter den Banken zu erreichen, gibt Basel einen Katalog qualitativer und quantitativer Kriterien vor, die die Modelle der Bank erfüllen müssen, um die Eigenkapitalanforderungen mittels bankeigener Modelle bestimmen zu können. Im Rahmen der qualitativen Standards muss eine unabhängige Risikocontrollingabteilung vorhanden sein, das Modell muss in das tägliche Risikomanagement eingebunden sein, und es muss ein routinemässiges und striktes Krisen-testverfahren bestehen. Die Banken müssen über ein routinemässiges Verfahren verfügen, das die Einhaltung der Kriterien gewährleistet, in regelmässigen Abständen ist eine unabhängige Prüfung sowohl des Risikomanagements als auch der -messung durchzuführen. Ferner werden für die interne und externe Prüfung des Risikomessungsverfahrens bestimmte Vorgehensweisen vorgeschrieben. Nach diesen quantitativen Standards gelten bei Ermittlung des allgemeinen Marktrisikos zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung u.a. folgende Anforderungen: Das Risikopotenzial (Value at Risk) ist täglich zu berechnen, wobei von einem Konfidenzniveau von 99% und einem Preisschock, der einer Preisveränderung innerhalb einer Haltedauer von mind. 10 Handelstagen entspricht, auszugehen ist. Der historische Beobachtungszeitraum muss mind. 1 Jahr betragen. Banken müssen ihre Datenreihen mind. alle 3 Monate aktualisieren und bei erheblichen Änderungen der Marktpreise ebenfalls überarbeiten. Ein bestimmter Modelltyp wird nicht vorgeschrieben. Solange ein Modell alle erheblichen Risiken der Bank abdeckt, können die Banken Modelle auf der Basis von Varianz-Kovarianz-Matrizen, historischen Simulationen oder Monte-Carlo-Simulationen benutzen. Empirische Korrelationen dürfen sowohl innerhalb als auch zwischen den Risikokategorien (z.B. Zinssätze, Wechsel-, Aktienkurse, Rohstoffpreise) berücksichtigt werden, wobei Korrelationseffekte ausserhalb der Risikokategorien nur dann anerkannt werden, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde das System, mit dem die Bank Korrelationen misst, konzeptionell nachvollziehen kann. Die Eigenkapitalanforderungen für eine Bank, die ihr eigenes Modell verwendet, entspr. dann dem höheren der beiden Beträge Value at Risk des Vortags oder Durchschnitt der täglichen Value-at-Risk-Werte der vorangegangenen 60 Geschäftstage multipliziert mit 3. Da die spezif. Risiken in den internen Modellen i.d.R nicht oder nur teilw. erfasst werden, müssen Banken separate Eigenkapitalanforderungen, wie im Standardverfahren definiert, für das spezif. Risiko erfüllen. Werden die spezif. Risiken in den Modellen der Bank teilw. berücksichtigt, darf die Eigenkapitalunter-legung des spezif. Risikos nicht weniger als die Hälfte der nach dem Standardverfahren berechneten Eigenkapitalun-terlegung des spezif. Risikos betragen. Diese aufsichtsrechtliche Behandlung des spezif. Risikos wird ggf. geändert, wenn sich bei den Banken ein von der Bankenaufsicht akzeptiertes Verfahren zur Messung des spezif. Risikos im Rahmen des Modellverfahrens herausgebildet hat. Mögliche Schwächen bankinterner Modelle sollen zudem mit einem Aufschlag auf den Multiplikator (Plusfactor) sanktioniert werden, der zwischen 0 und 1 liegt. Nur wenn sich das Modell einer Bank durch Rückvergleiche (Backtesting) als erfolgreich erwiesen hat, kann der Aufschlag entfallen. In einem zusätzlichen Papier sind die Anforderungen des Baseler Ausschusses an Backtesting festgelegt. Backtesting-verfahren bestehen aus einer in regelmässigen Abständen durchgeführten Gegenüberstellung der täglich gemessenen Werte des Risikopotenzials der Bank (Value at Risk) und des späteren tatsächlichen Tagesgewinns oder -ver-lusts (Handelsergebnis). Dabei kommt es für jede Bank zum Expostvergleich der Modellwerte gegenüber tatsächlichen täglichen Veränderungen des Portefeuillewerts. Die Ergebnisse des Backtesting und damit die Qualität der Zuverlässigkeit der Modelle werden mittels eines »Drei-Zonenkonzepts« beurteilt. Hierbei erfolgt eine Abstufung in 3 mit Farben bez. Bereiche: Die grüne Zone entspricht Ergebnissen, die an und für sich nicht auf ein Problem bzgl. der Qualität oder der Genauigkeit des Modells einer Bank hinweisen; in die gelbe Zone fallen Ergebnisse, die diesbzgl. zwar Fragen aufwerfen, aber keinen endgültigen Schluss zulassen; ein Backtestingergebnis in der roten Zone deutet mit fast völliger Sicherheit auf ein Problem im Risikomodell einer Bank hin und löst Handlungsbedarf bei der Aufsicht aus. Bei Eintritt in die gelbe Zone kann abhängig von der Schwere der Verfehlung die Bankenaufsicht einen geringen Aufschlag auf den Multiplikator von 3 einer Bank bestimmen, bei Eintritt in die rote Zone erhöht sich der Multiplikator von 3 auf 4.
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