Baseler Empfehlung zur Eigenkapitalkonvergenz
Auch: Cooke-Empfehlung, -Kennziffer. Die Baseler Empfehlung zur internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und\' Eigenkapitalanforderungen des Cooke-Ausschusses hat eine internationale Angleichung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Eigenkapitalausstattung internationaler Banken zum Gegenstand. In enger Abstimmung mit den Behörden der EU, die gleichzeitig an der Konzeption der Eigenmittelrichtlinie sowie der Solvabilitätsrichtlinie arbeiteten, wurde eine Eigenkapitaldefinition entwickelt, die für international tätige Banken Gültigkeit erlangt hat. Das gesamte haftende Eigenkapital setzt sich demnach aus Kernkapital (Aktienkapital bzw. Stammkapital [Nominalkapital] und ausgewiesenen Rücklagen u. a.; hartes Eigenkapital) sowie aus Ergänzungskapital (weiches Eigenkapital) zusammen. Den ergänzenden Eigenkapitalbestandteilen wurden stille Reserven in bestimmter Höhe, Neubewertungsreserven, allgemeine Reserven für Kreditausfälle sowie nachrangige Verbindlichkeiten mit fester Laufzeit zugeordnet. Zusätzlich wird die Eigenkapitalunterlegung von Geschäften, die mit Adressenausfallrisiken behaftet sind, festgelegt. Dabei wird sowohl für bilanzwirksame wie auch für nicht bilanzwirksame Geschäfte eine Eigenkapitalunterlegung gefordert. Hins, der Eigenkapitalquote (Eigenkapital zu Risikoaktiva) wird ein Mindeststandard von 8 % empfohlen, wovon wenigstens die Hälfte Kernkapital sein sollte. Die Empfehlungen des Cooke-Ausschusses haben in Deutschland Niederschlag in der Novellierung der früheren Eigenkapitalgrundsätze I und Ia gefunden sowie in der 4. KWG-Novelle. 1995 wurde die Baseler Eigenkapitalübereinkunft ergänzt um Anforderungen zur Eigenkapitalunterlegung von Marktpreisrisiken; Kapitaladäquanzrichtlinie. Das Baseler Marktrisiko-Konsultationspapier legt Mindesteigenkapitalanfor-derungen für Risiken fest, die sich aus dem Wertpapiereigenhandelsgeschäft sowie aus allen Fremdwährungs- und Edelmetallgeschäften ergeben. Zu den Regelungsbereichen des Konsultationspapiers gehören die konsolidierte Aufsicht von Marktrisiken, die Definition des Trading-book (Handelsbuchs), Eigenmitteldefinition und -anfor-derungen für Marktrisiken. Bei der Berechnung des anrechenbaren Eigenkapitals einer Bank wird zwischen Kredit- und Marktrisiko eine explizite numerische Verknüpfung geschaffen, indem die Messgrösse für das Marktrisiko mit 12,5 multipliziert und das Ergebnis zu der für die Zwecke des Kreditrisikos ermittelten Summe der risikoge-wichteten Aktiva addiert wird. Erstmals werden bankinterne Risikosteuerungsmodelle zur Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals gestattet. Die Regelungen sind mit den Vorschriften der Kapitaladäquanzrichtlinie weit gehend identisch. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Rahmen der 6. KWG-Novelle.
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