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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Backtesting

Value-at-Risk-Modelle (Value at Risk, VAR) werden mit Hilfe des Backtesting qualitätsgesichert, auch nach dem neuen Grundsatz I (Eigenkapitalgrundsatz). Da VAR als eine Vorhersage verstanden werden kann, ist es sinnvoll, diese Vorhersage potenzieller Verluste mit tatsächlich eingetretenen Verlusten zu vergleichen. Die gewählte Halteperiode des VAR gibt vor, über welchen Zeitraum die Portfoliowertveränderung zu bestimmen ist. Einen Verlust, der größer ist (im Absolutbetrag) als das VAR, nennt man eine Ausnahme. Das Konfidenzniveau des VAR bestimmt, wie viele Ausnahmen man in einem Beobachtungszeitraum erwarten kann. Z. Backtesting sind bei einem Beobachtungszeitraum vom 250 Geschäftstagen und einem Konfidenzniveau von 99% im Mittel 2,5 Ausnahmen zu erwarten. Überprüfung der Prognosegüte des Risikomodells eines Instituts, vor allem im Bereich von Kursund Preisrisiken. Von der BaFin vorgeschrieben. Dabei wird auf den Vergleich der vom Risikomodell prognostizierten Werte und den unter Zugrundelegung der tatsächlichen Preisbewegungen eingetretenen negativen Wertveränderungen (Verluste) unter der Annahme eines unveränderten Portfolios über einen Tag (Haltedauer) abgestellt. Die Güte eines verwendeten bankinternen Risikosteuerungsmodells in der Risikovorhersage ist wesentliches bankenaufsichtliches Zulassungskriterium. Um sie beurteilen zu können, müssen die Banken den am Vortag prognostizierten VaR täglich mit den tatsächlich eingetretenen Verlusten vergleichen. Sofern das Modell innerhalb eines bestimmten Zeitraums häufig Fehlprognosen produziert - der tatsächlich eingetretene Verlust ist grösser als der errechnete VaR -, wird die Prognosegüte des Modells von der BaFin in der Weise beurteilt, dass, je mehr Fehlprognosen in den zurückliegenden 250 Handelstagen festgestellt werden, desto schlechter das Modell eingestuft wird. Bis zu 4 Fehleinschätzungen gelten als akzeptabel, während sich bei darüber hinausgehenden Fehlprognosen der Faktor, mit dem der VaR zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen multipliziert werden muss, erhöht. Der sog. Ampelansatz zeigt die Stufung dieses Erhöhungsfaktors. Risikomodelle, bankeigene, Prognosegüte.



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