Finanzkonglomerat
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
International operierende Konzerne mit Beteiligungen im Bank-, Versicherungs-, Wertpapierhandels- und Kapitalanlagebereich.
Die Besorgnis nationaler Aufsichtsbehörden über die Entwicklung solcher internationaler Allfinanzkonzerne bezieht sich weniger auf ihre erfolgreiche Steuerminderungspolitik als vielmehr auf unkontrollierte riskante Geschäfte und die Gefahr eines Zusammenbruchs, der eine Kettenreaktion nach sich zieht. >Allfinanz
1. Gruppe rechtlich selbstständiger Unternehmen, die kapitalmässig miteinander verflochten sind und unterschiedliche Finanzdienstleistungen wie Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfte erbringen. Die Anzahl hat sich international stark erhöht. Ursächlich hierfür ist primär die Erzielung von Synergieeffekten bei der Erbringung finanzieller Dienstleistungen. Die Ausprägungsformen von Allfinanz umfassen allerdings in Deutschland ein wesentlich breiteres Spektrum an sektorübergreifenden Verbindungen als die eng ge-fasste rechtliche Definition in der Finanzkonglomerate- richtlinie und - darauf basierend - des KWG (s. u.), die sich auf die Integration von Banken, Versicherungsgesellschaften und Wertpapierunternehmen in einer Gruppe beschränken. Finanzkonglomerate nehmen in Deutschland eine bedeutende Stellung insb. auf den Versicherungsmärkten ein, wie die beachtlichen Marktanteile der beiden grössten deutschen Gruppen, aber auch die nennenswerten Aktivitäten grosser ausländischer Finanzkonglomerate in Deutschland verdeutlichen. Hins, der Art der von ihnen getätigten Geschäfte sind die deutschen Finanzkonglomerate recht unterschiedlich. Während Versicherungsgeschäfte von allen Konglomeraten auf breiter Basis offeriert werden, ist das Bankgeschäft bei einigen auf Bauspargeschäfte begrenzt, und Wertpapierdienstleistungen werden nicht von allen Finanzkonglomeraten abgedeckt. Für die in letzterem Bereich tätigen Gruppen ist zudem die Gründung eigener Tochterunternehmen oft nicht nötig, weil gruppenangehörige Kreditinstitute mit Vollbankerlaubnis - also Universalbanken - Wertpapierdienstleistungen selbst erbringen (können). Diese Hetero-genität der Finanzkonglomerate ist meist historisch gewachsen und gewachsen. Die in absoluter Sicht niedrige Zahl von Finanzkonglomeraten in Deutschland ist keine nationale Besonderheit. Auch in solchen EU-Mitgliedstaaten, deren Finanzsysteme deutlich stärker vom Allfinanzgedanken geprägt sind (bspw. Italien, Spanien, Frankreich), ist die Zahl der Konglomeratsgruppen nicht höher. Der überwiegende Teil der grossen Finanzkonglomerate hat - anders als in Deutschland - seinen Ursprung in der Bankwirtschaft. Dies erklärt sich u.a. aus attraktiveren Crossselling-Potenzialen insb. in Ländern mit geringem Anteil an gebundenen Versicherungsvertretern und höheren Marktanteilen vieler Banken im Retailgeschäft. Hinzu kommt, dass viele ausländische Konglomerate - nach Aufhebung rechtlicher Barrieren zwischen den einzelnen Finanzsektoren - erst in den letzten ca. 2 Jahrzehnten entstanden sind. Ähnl. wie in Deutschland überwiegt in dieser Zeit die Konglomeratsbildung durch Fusionen und Übernahmen. Auch wenn vor allem der Versicherungszweig einiger EU-15-Konglomerate in den letzten Jahren durch die Entwicklungen an den Kapitalmärkten besonderen Belastungen ausgesetzt war, hat sich das Finanzkonglomerat als Organisationsform in vielen Ländern fest etabliert. Aus einer Analyse der Korrelationen zwischen den Bank- und Versicherungenindizes im Eurowährungsgebiet geht nach Feststellungen der EZB hervor, dass die Bildung von Konglomeraten mglw. Diversifizierungsvorteile mit sich bringt, denn im Zeitverlauf variierende Korrelationen der sektoralen Aktienindizes weisen auf deutliche durch Besonderheiten geprägte Faktoren hin. Beide Sektoren scheinen stark von marktweiten Bewegungen, nicht so sehr jedoch von Entwicklungen im jeweils anderen Sektor beeinflusst zu werden. Bei der Reaktion der Sektoren auf marktweite Veränderungen ist enger Gleichlauf zu beobachten. Die Sensitivitäten sind jedoch nicht von exakt gleicher Grössenordnung und lassen auf eine leicht abweichende Reaktion auf marktweite Bewegungen schliessen. Eine weitere Möglichkeit zur Beurteilung möglicher Verbundvorteile ist die Sharperatio, mit der das Risiko-Rendite-Verhältnis gemessen wird. Simulationen mit unterschiedlichen Gewichtungen der Aktienindizes des Banken- bzw. Versicherungssektors weisen für zusam-mengefasste Geschäftsfelder günstigere Sharperatios aus als für die isolierten Sektoren.
2. Nach Finanzkonglomeraterichtlinie: Gruppe von Unternehmen, die aus einem Mutter-, seinen Tochter- und den Unternehmen bestehen, an denen das Mutter- oderein Tochterunternehmen eine Beteiligung halten. Zugerechnet werden auch Gruppen aus Unternehmen, die zueiner horizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst sind. Der Gruppe müssen mind. 1 Unternehmender Versicherungs- und 1 der Bank- bzw. Wertpapier-dienstleistungsbranche angehören. Eines dieser Unternehmen muss der Beaufsichtigung unterliegen. Stehtkein beaufsichtigtes Unternehmen an der Spitze, ist die Gruppe nur dann als Finanzkonglomerat einzustufen,wenn sie vorwiegend in der Finanzbranche tätig ist. Dann müssen die in der Finanzbranche tätigen Unternehmen an der Bilanzsumme der gesamten Gruppe einen Anteil von mind. 40% haben. Die Einstufung einer Gruppe als Finanzkonglomerat erfordert weiter, dass diekonsolidierte und aggregierte Tätigkeit der Unternehmensowohl in der Versicherungs- als auch in der Bank- bzw. Wertpapierdienstleistungsbranche erheblich ist. Dazumuss der Anteil der Bilanzsumme der Unternehmen derim Konglomerat schwächer vertretenen Branche an der Bilanzsumme aller gruppenangehörigen Unternehmender Finanzbranche und deren Anteil der Solvabilitätsan-forderungen zusammen im Durchschnitt mehr als 10%betragen. Im Übrigen ist von einer erheblichen branchen übergreifenden Tätigkeit auch dann auszugehen, wenndie Bilanzsumme der gruppenangehörigen Unternehmenjeder Branche mind. 6 Mrd. Euro beträgt. Der BaFin obliegtfestzustellen, dass eine branchenübergreifend tätige Unternehmensgruppe Finanzkonglomerat ist. Diese Ermittlung und Feststellung nimmt die BaFin auf der Basis der Jahresabschlüsse vor. Parallel zur nationalen Bestimmungder Finanzkonglomerate läuft auf europäischer Ebene die Abstimmung zwischen den jeweiligen Aufsichtsbehördenzur Identifizierung Grenzen überschreitend tätiger Finanzkonglomerate. Die festgestellten Finanzkonglomerate müssen an die EU-Kommission gemeldet werden. 3. Nach KWG: Gruppe von Unternehmen, 1. die aus einem Mutter-, seinen Tochter- und den Unternehmen, an denendas Mutter- oder ein Tochterunternehmen eine Beteiligung halten, besteht, oder aus Unternehmen, die zu einerhorizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasstsind; 2. an deren Spitze ein beaufsichtigtes Finanzkonglomeratsunternehmen steht, bei dem es sich um ein Mutterunternehmen eines Unternehmens der Finanzbranche,ein Unternehmen, das eine Beteiligung an einem Unternehmen der Finanzbranche hält, oder ein Unternehmen,das mit einem anderen der Banken- und Wertpapier-dienstleistungs- oder der Versicherungsbranche zu einerhorizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst ist,handelt; steht kein beaufsichtigtes Finanzkonglomeratsunternehmen an der Spitze der Gruppe, weist die Gruppejedoch mind. eines dieser Unternehmen als Tochterunternehmen auf, ist die Gruppe ein Finanzkonglomerat, wennsie vorwiegend in der Finanzbranche tätig ist; 3. der mind.ein Unternehmen der Versicherungsbranche sowie mind.ein Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleis-tungsbranche angehören; 4. in der die konsolidierte oderaggregierte Tätigkeit bzw. die konsolidierte und aggregierte Tätigkeit der Unternehmen der Gruppe sowohl inder Versicherungsbranche als auch in der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche erheblich ist. Als Finanzkonglomerat gilt auch eine Untergruppe einer Gruppe im o. a. Sinn, sofern diese selbst die Voraussetzungen 1-4 erfüllt.
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