Finanzkonglomeraterichtlinie
Kurzbezeichnung für Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats. In deutsches Recht umgesetzt durch Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2004; in Kraft seit 1.1.2005. Mit der Umsetzung in Deutschland wird der gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung von Finanzkonglomeraten Rechnung getragen. Vertraglich begründete Vertriebskooperationen zwischen Banken und Versicherungsunternehmen, wie sie in Deutschland vielfach gegeben sind, wie auch nichtqualifizierte Minderheitsbeteiligungen zwischen den Sektoren fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Finanzkonglomcrate-Solvabilitäts Verordnung Gibt die Modalitäten der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen bei Finanzkonglomeraten an.
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