Finanzbranche
Nach KWG die Branchen: 1. Banken-und Wertpapierdienstleistungsbranche; dieser gehören Kredit-, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten oder entspr. Unternehmen mit Sitz im Ausland an; für die Zwecke der §§ 51 a, c KWG gelten KAG als nicht dieser Brauche angehörig; 2. die Versicherungsbranche; dieser gehören Erst-, Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder entspr. Unternehmen mit Sitz im Ausland an; 3. eine weitere aus den gemischten Finanzholdinggesellschaften gebildete Branche.
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