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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beteiligungstitel

Art der (Beteiligungs-) Finanzierungstitel. Verbriefen Eigentums-, Teilhaber- und Mitgliedschaftsrechte; diese werden den Kapitalgebern in Form von Kontroll-, Entscheidungs- und Stimmrechten eingeräumt. Da der Charakter von Beteiligungstiteln vor allem von der Rechtsform der emittierenden Unternehmung und den damit verbundenen gesetzlichen Regelungen bestimmt wird, ist es zweckmässig, Beteiligungstitel wie folgt zu klassifizieren: 1. Beteiligungstitel nicht kapitalmarktfähiger Unternehmen: z.Beteiligungstitel Gesellschaftereinlagen, stille Beteiligungen, Geschäftsanteile der GmbH und Genossenschaftsanteile; 2. Beteiligungstitel kapitalmarktfähiger Unternehmen: Aktien, Genuss- und Partizipationsscheine. Die Titel sind grunds. durch Beteiligung am Gewinn, Vermögen und Liquidationserlös sowie a priori durch unbefristete Kapitalüberlassung gekennzeichnet. Da die Überschüsse aus dem Leistungsbereich stets unsicher sind, können Beteiligungstitel nur Anwartschaften auf ungewisse künftige Zahlungen verbriefen. Mit der Partizipation an schwankenden Unternehmenserfolgen übernehmen sie damit die primäre Risikoträgerfunktion. Durch vielfältige Modifikationen in der Ausgestaltung sind die Charakteristika jeweils stärker oder schwächer ausgeprägt, möglicherw. entfallen sie auch ganz. So können stille Beteiligungen zeitlich nur befristet sein oder Vorzugsaktien haben z. Beteiligungstitel nur ein erheblich eingeschränktes Mitspracherecht. Weiterhin kann der Beteiligungstitel mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet sein, d.h., das Risiko wird auf die Einlage beschränkt (z.Beteiligungstitel Aktien und GmbH-Anteile), um mögliche Eingriffe in das Privatvermögen, wie z. Beteiligungstitel bei Personengesellschaften der Fall, zu verhindern. Unterschiedliche Ausgestaltung der Beteiligungstitel gleicher Rechtsform mit Rechten und Pflichten ist einerseits ausdrücklich vorgegeben (z.Beteiligungstitel Komplementäreinlagen und Aktien bei der KGaA), kann aber andererseits auch von der Unternehmung selbst bestimmt sein (z.Beteiligungstitel Emission von Stamm-und Vorzugsaktien bei der AG). Mit der Ausgabe mehrerer Gattungen von Beteiligungstiteln können Unterscheidungen hins. der Verteilung ausgeschütteter Gewinne, der Mitwirkungsrechte bei der Geschäftsführung usw. erfolgen. Die generelle Unterscheidung zwischen Beteiligungsund Forderungstiteln leitet sich aus der zu Grunde liegenden Rechtsbeziehung des Kapitalgebers zu der Unternehmung ab und fällt hins. einer eindeutigen Klassifikation insofern schwer, als sich auf Grund dispositiver vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie informeller Bestimmungsfaktoren Varianten entwickelt haben, die in ihrem wirtschaftlichen Charakter Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalelemente aufweisen, de jure aber dem Fremdbzw. Eigenkapital zuzurechnen sind. Solche Zwischenformen sind z.Beteiligungstitel Vorzugsaktien, Genussscheine sowie die mit dem Sonderrecht auf Aktienbezug ausgestatteten Wandel- und Optionsanleihen. Beteiligungs- und Forderungstitel differieren vor allem im Grad der Risikopartizipation (z.Beteiligungstitel Vorzugsaktien, Kommanditanteile, stille Beteiligungen, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen) und in der Überschussbeteiligung. LA. sind beide Titelarten in der Unternehmung existent. Ggs.: Forderungstitel.



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