Finanzierungstitel
Gesamtheit aller Rechte und Pflichten, die mit dem entgeltlichen Erwerb des Kapitaltitels einer Unternehmung als Kapitalnehmer durch dessen Inhaber als Kapitalgeber übernommen werden. Die Rechtstitel entstehen im Rahmen von Vorgängen externer Finanzierung, d. h. wenn der Unternehmung Kapital von aussen zur Verfügung gestellt wird. Demnach wird i. d. R. in Beteiligungs- (Eigenkapital) und Forderungstitel (Fremdkapital) untetschieden. Als Voraussetzung für deren Entstehung müssen die Schuldner bzw. Emittenten als Anbieter bereit sein, Finanzierungstitel gegen Geldkapital bereitzustellen. Des Weiteren müssen den Schuldnern bzw. Emittenten Nachfrager gegenüberstehen, die finanzielle Mittel in Form von Finanzierungstiteln verbrieft haben wollen. Finanzierungstitel verschaffen bedingte oder unbedingte Anwartschaften auf zukünftige Zahlungen (Kapitalerträge, Kapitalrückzahlungen, Zahlungsverpflichtungen) und beinhalten Gestaltungsrechte (Veräusse-rungs-, Options-, Kündigungsrechte) sowie Einwirkungsund Informationsrechte. Die für die Ausgestaltung von Finanzierungstiteln relevanten Gesetzesvorschriften besitzen zum Teil zwingenden, zum Teil dispositiven Charakter.
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