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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Forderungstitel

Auch: Kredit-, Gläubigerpapier, -titel. Falls verbrieft: Forderungspapier. Form der Finanzierungstitel. Verkörpert Gläubigerrechte und ist damit nicht mit den mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung verbundenen Mitsprache-, Kontroll- und Informationsrechten ausgestattet. Bei diesen Rechtstiteln liegt ein Kreditgeschäft zu Grunde , d.h. der Kreditgeber erwirbt durch eine Geldzahlung an den Kapitalnehmer das Recht auf einen erfolgsunabhängigen Zins- und Tilgungsanspruch (Beteiligungen am Vermögenszuwachs und den stillen Reserven sind ausgeschlossen). Weitere typische Merkmale bestehen in der zeitlich begrenzten Kapitalüberlassungsdauer (durch Befristung oder Kündigungsrecht) und der Sicherheitenbereitstellung. Inhaber von Forderungsrechten sind am Unternehmensrisiko nur insofern beteiligt, als es zur Zahlungsunfähigkeit kommt, die vertraglich vereinbarten Zahlungen also nicht mehr geleistet werden können (Bonitätsrisiko). Die geringere Risikoübernahme geht mit begrenzten Renditechancen einher. Eine weitere Risikoquelle resultiert aus einer möglichen Inkongruenz von geplanter Anlagefrist und Restlaufzeit, da vorzeitige Veräusserungen/ Kündigungen Kursrisiken auf Grund von Marktzinsänderungen induzieren können. Nach der Fristigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Stellung des Kreditgebers können die Forderungstitel unterschieden werden in: 1. langfristige Forderungstitel: Schuldverschreibungen aller Art, Schuldscheindarlehen, Bankdarlehen, Leasing; 2. kurzfristige Forderungstitel: Bankkredite, die hins. Art der Kapitalüberlassung, Rückzahlungsmodalitäten, des Verwendungszwecks, der Besicherung usw. unterschieden werden; Handelskredite, bei denen an die Stelle der Geldeinzahlung oder späteren Rückzahlung Sachleistungen treten können (Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen, Factoring u. a.). Ggs.: Beteiligungstitel.



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