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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen sind langfristige Kredite an Großunternehmen, an die öffentliche Hand und an bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Sie haben bezüglich ihrer Ausstattung viel Ähnlichkeit mit Anleihen, werden aber nicht an der Börse gehandelt. Kreditgeber sind meist die so genannten Kapitalsammelstellen. Dazu gehören zum Beispiel Versicherungsgesellschaften. Die Vermittlung dieser Art von Krediten übernehmen meist Kreditinstitute.

Die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens ist eine Möglichkeit der Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt. Schuldscheindarlehen werden nur an erstklassige Kreditnehmer, und zwar langfristig und in Millionenhöhe, vergeben.

Meist treten Geschäftsbanken gegenüber dem Gläubiger als primäre Kreditgeber auf. Von diesen Banken erhält der Schuldner die gesamte Summe gegen Herausgabe eines Schuldscheins. Die Kreditinstitute treten anschließend Teile oder das gesamte Darlehen an Kapitalsammelstellen ab. Hierbei handelt es sich vor allem um Versicherungsgesellschaften, aber auch um Sozialversicherungsträger und Vermögensverwaltungen. Durch die Abtretung können die Kreditinstitute einerseits ihr Risiko einschränken und andererseits ihre Kapitalbindung durch die Kreditvergabe verringern.

Im allgemeinen werden die vermittelnden Kreditinstitute bereits vor der Darlehensvergabe sicherstellen, dass bei den Kapitalsammelstellen ein entsprechender Anlagebedarf besteht. Die Aufteilung der Kreditsumme zwischen der Bank und den Kapitalsammelstellen erfolgt also meistens schon vor der Unterzeichnung des Kreditvertrages. Für die Vermittlung des Darlehens vereinnahmen die Kreditinstitute eine Provision.

Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt und können vom Gläubiger daher nicht so einfach weiterveräußert werden wie beispielsweise börsenfähige Anleihen. Diese Form der Kapitalanlage ist also nur für langfristig orientierte Anleger von Interesse. Aus diesem Grund liegt der Zinssatz für Schuldscheindarlehen in der Regel über dem Satz für Anleihen und Obligationen.

meist durch Grundpfandrechte gesicherte langfristige Kredite mit einer Laufzeit von 8 bis 15 Jahren, die durch Ausstellung eines Beweispapiers dokumentiert werden. Der Schuldschein ist kein Wertpapier, die Geltendmachung des Rechts ist nicht an die Innehabung des Papiers geknüpft. Wie beim gewöhnlichen Darlehen erfolgt die Abtretung durch Zessionsvertrag. Da Schuldscheine außerhalb der Börse gehandelt werden, sind sie weniger fungibel als andere (festverzinsliche) Wertpapiere. Ihre Verzinsung orientiert sich am Zins vergleichbarer Rentenwerte (Bonität, Laufzeit), doch liegt sie (u.a. aufgrund der eingeschränkten Fungibilität) i.d.R. etwas darüber. Wegen geringerer einmaliger Nebenkosten, entfallender Börseneinführungsund laufender Nebenkosten weisen sie für den Aussteller dennoch finanzielle Vorteile gegenüber Schuldverschreibungen auf. In der BRD hat das Schuldscheindarlehen als Großdarlehen für die langfristige Fremdfinanzierung Bedeutung erlangt. Meist werden Schuldscheindarlehen nicht von Banken, sondern von - paramonetären Finanzinstituten (insbes. Versicherungen) gewährt. Kreditnehmer sind v.a. öffentliche Haushalte und Industriebetriebe mit uneingeschränkter Bonität. Die Banken nehmen dabei ggf. eine Vermittlerrolle ein (indirektes Schuldscheindarlehen). U.Bx. Darlehen, bei denen sich der Schuldner (z. B. Industrieunternehmen, öffentliche Hand, Spezialkreditinstitute) in Form eines Schuldscheins zur Rückzahlung und Verzinsung einer Schuld verpflichtet. Traditionelle Darlehensgeber sind vor allem Versicherungsgesellschaften, Realkreditinstitute und Sparkassen. Die Laufzeiten betragen meist zwei bis zehn Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleichen Raten. Für den Darlehensgeber ergibt sich zzt. keine Abschreibungsnotwendigkeit bei Anstieg der Kapitalmarktzinsen. Lang- oder mittelfristiges Darlehen, das gegen Schuldschein oder Schuldurkunde (z. B. Darlehensvertrag) gewährt bzw. in Anspruch genommen wird. Der Schuldschein ist nur eine Beweisurkunde, kein Wertpapier. Die Übertragung erfolgt durch Abtretung. Der Vorteil v. Sch. liegt in der Möglichkeit der individuellen und flexiblen Abwicklung, der Nachteil in der geringen Fungibilität und damit der niedrigen Liquidierbarkeit. Sch. dienen der langfristigen Fremdfinanzierung.



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