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Wechseldiskontkredit
Unter einem Wechseldiskontkredit versteht man den Ankauf eines Wechsels durch eine Bank von ihrem Kunden. Der Kunde erhält den Wechselbetrag abzüglich Zinsen, Provision und Spesen gutgeschrieben. Die Rückführung des Kredits erfolgt in der Regel nicht durch den Kreditnehmer, sondern durch den im Wechsel genannten Bezogenen. Die Laufzeit eines Wechseldiskontkredites überschreitet selten eine Dauer von 90 Tagen. Meist geht es darum, dass ein Unternehmen Ware oder Dienstleistungen an einen Abnehmer geliefert hat, der nicht sofort zahlen will oder kann und statt dessen einen Wechsel ausstellt, der erst nach Ablauf einer festgelegten Frist eingelöst werden muss. Der Lieferant gibt in diesem Fall seinem Kunden Kredit. Wenn der Lieferant selbst Geld braucht, kann er den Wechsel weiterverkaufen. In der Regel ist der Käufer eine Bank. Es kann aber auch ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson sein. Dem Kunden wird oft eine Kreditlinie eingeräumt, ähnlich einem Dispositionskredit, die es ihm ermöglicht, kontinuierlich Wechsel einzureichen, solange die Gesamtsumme eine vereinbarte Höchstsumme nicht überschreitet. Die Höhe der Kreditlinie richtet sich nach der Bonität, der Kreditwürdigkeit, des Kunden und der im Wechsel angegebenen Bezogenen. Die Bank behält sich meist das Recht vor, einzelne Wechsel nicht zu akzeptieren. Da der Bezogene nur in Ausnahmefällen ebenfalls Kunde der kreditgebenden Bank ist, lässt sich eine solche Bonitätsprüfung oft nur schwer durchführen. Die Bank kann sich hierzu nur an ihre Filialen, befreundete Kreditinstitute und gewerbliche Auskunfteien wenden. Die Informationen die ihr auf diesem Wege zukommen, sind meist lückenhaft. Reicht der Kunde einzelne Wechsel zum Diskont ein, so überprüft die Bank, ob der betreffende Wechsel zum Ankauf geeignet ist. Die Bank behält sich das Recht vor, einzelne Wechsel abzulehnen. Zunächst wird überprüft, ob der eingereichte Wechsel bundesbankfähig ist, also den Anforderungen der Deutschen Bundesbank zu Rediskont von Wechseln entspricht. Nur mit solchen Wechseln kann sich die Bank später bei der Bundesbank refinanzieren, also selbst wieder Geld beschaffen. Wechsel, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden von Geschäftsbanken nur in Ausnahmefällen und meist zu wesentlich höheren Zinsen angekauft. Beurteilt die Bank den vorgelegten Wechsel als ankauffähig, so erhält der Kunde eine Gutschrift über den Wechselbetrag, abzüglich Spesen, Provision und Zinsen. Der Zins wird in diesem Fall als Diskontsatz bezeichnet. Die Höhe des Diskontsatzes, den die Geschäftsbank vereinnahmt, richtet sich im allgemeinem nach dem Diskontsatz den die Deutsche Bundesbank für den Rediskont der Wechsel berechnet. Die Bank hat zwei Verwendungsmöglichkeiten für den angekauften Wechsel zur Auswahl: Sie kann ihn selbst im eigenen Portefeuille verwahren, bei Fälligkeit dem Bezogenen vorlegen und die jeweilige Summe kassieren. Oder sie kann den Wechsel bei der Bundesbank einreichen (rediskontieren). Behält sie den Wechsel in ihrem eigenen Portefeuille, so besteht der Ertrag der Bank in der Differenz zwischen der Summe, die sie ihrem Kunden zuvor ausbezahlt hat und dem auf dem Wechsel vermerkten Betrag. Gibt die Bank den Wechsel der Bundesbank zum Rediskont, so ergibt sich der Ertrag aus der unterschiedlichen Höhe der Diskontsätze der Geschäftsbank und der Bundesbank. Der Vorteil des Rediskontgeschäfts für die Bundesbank liegt in der verbesserten oder eingeschränkten Liquidität der Geschäftsbanken. Das aus dem Rediskont erhaltene Geld kann wieder als Kredit vergeben werden und erhöht so die in der Volkswirtschaft umlaufende Geldmenge. Wenn die Bundesbank diese Geldmenge verringern möchte, um inflationäre Entwicklungen zu bremsen, erhöht sie den Diskontsatz und macht es dadurch für die Geschäftbanken und die Unternehmen teurer, sich zu verschulden. Der Wechseldiskontkredit wird bei Fälligkeit des Wechsels durch den Bezogenen, also den Schuldner zurückgezahlt. Eine Besonderheit eines solchen Kredites liegt also darin, dass der Kredit im Normalfall nicht durch den Kreditnehmer zurückgezahlt wird, sondern durch den Wechselbezogenen. Nur wenn der Bezogene zahlungsunfähig ist, muss der Kreditnehmer einspringen und den Wechseldiskontkredit aus eigenen Mitteln zurückführen.
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