Wechseldiskontkredit in der Aussenhandelsfinanzierung
Der (Wechsel-) Diskontkredit im Rahmen Grenzen überschreitender Finanzierungen gleicht prinzipiell der inländischen Version. Die Wechseleinreichung zum Diskont bei einer Bank kann sowohl vom Ex- als auch Importeur vorgenommen werden; dies richtet sich ausser dem Vorliegen von Mittelbedarf vor allem danach, in welchem Lande günstigere Zinskonditionen erreichbar sind, nach dem Kreditspielraum des Einreichenden sowie Wechselkursüberlegungen. Durch diese zusätzlichen Modalitäten unterscheidet sich der Auslandswechseldiskont vom Inlandswechselverkauf. Die auch international geltende Wechselstrenge begründet auch leichte Monetisierbarkeit der Wechselforderung. Die Diskontierungsmöglichkeit ermöglicht dem Exporteur die Entlastung seiner Bilanz, da er anstelle der liquiditätsbindenden Forderung Bar- oder Bankguthaben hat und seine bestehen bleibende Mitverpflichtung aus dem Wechsel bei Nichtzahlung durch den Bezogenen lediglich als Eventualverpflichtung ausserhalb seiner Bilanz zu vermerken hat. Wechsel zur Finanzierung von Aussenhandelsgeschäften können ausser auf Drittwährung auf die des Ex- oder Importeurlandes lauten. Bei aus der Sicht des Exporteurs vorliegenden Fremdwährungswechseln können sich für diesen ergebende Wechselkursrisiken abgedeckt werden durch den Diskont ohne Kursrisiko für den einreichenden Exporteur oder durch Ankauf unter Abschluss eines Devisentermingeschäfts.
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