Risikokontrolle im Kreditgeschäft des Eurosystems
Nach der EZB ein sehr wichtiges Thema, das sie immer wieder in ihren Monats- und Jahresberichten behandelt. Danach werden Massnahmen zur Risikokontrolle im Eurosystem während der gesamten Laufzeit eines Kreditgeschäfts auf die zu Grunde liegenden Sicherheiten angewendet, um finanzielle Verluste möglichst zu vermeiden. Sie sollen die Wahrscheinlichkeit minimieren, dass bei einer erforderlichen Verwertung einer hereingenommenen Sicherheit der Erlös aus ihrem Verkauf am Markt nicht ausreicht, um die ursprünglich vom Eurosystem bereitgestellte Liquidität wiederzuerlangen. Risikokontrollmassnahmen dienen somit dem Management von Markt- und Liquiditätsrisiken. Nach Darstellung der EZB sind entspr. Massnahmen im Besicherungsmodell des Eurosystems Bewertungsabschläge und Schwankungsmargen. Unterscheidung zwischen den durch Bewertungsabschläge abgedeckten Markt- und Liquiditätsrisiken ist nicht immer leicht möglich. Das Marktrisiko gilt lt. EZB i. d.Risikokontrolle im Kreditgeschäft des Eurosystems als Massstab der Sensitivität der Preise gegenüber exogenen Faktoren - z. B. allgemeines Zinsniveau -, auf die der Versuch des Eurosystems, eine grössere Sicherheitenposition aufzulösen, i. d. Risikokontrolle im Kreditgeschäft des Eurosystems keinen Einfluss hat. Das Liquiditätsrisiko bezieht sich lt. EZB auf den potenziellen Preiseffekt, der durch den Versuch des Eurosystems, einen umfangreichen Sicherheitenbestand schnell zu verkaufen, ausgelöst werden kann. Bei Festsetzung adäquater Bewertungsabschläge wird das Marktrisiko an der Volatilität der Assetpreise, das Liquiditätsrisiko an der Zeit gemessen, die zur ordnungsgem. Verwertung der Sicherheit benötigt wird. Unter Berücksichtigung institutioneller Eigenschaften der Sicherheiten und der quantitativen Liquiditätsmasse hat die EZB 4 Liquiditätskategorien eingerichtet: Kategorie I: Schuldtitel von Zentralstaaten, von Zentralbanken emittierte Schuldtitel; Kategorie II: Schuldtitel von Ländern und Gemeinden, Jumbopfandbriefe u. ä. Instrumente, Schuldtitel von Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, von supranationalen Institutionen; Kategorie III: traditionelle Pfandbriefe u.a. Instrumente, Schuldtitel von Kreditinstituten, Unternehmen und sonstigen Emittenten; Kategorie IV: Assetbacked-Securities. Die Bewertungsabschläge basieren nach Darstellung der EZB auf Erwägungen hins.des Marktrisikos (Volatilität) und der für ordnungsgem. Verwertung einer grossen Sicherheitenposition benötigten Zeit. Die Volatilitätsschätzungen basieren auf historischen und simulierten Szenarien für Renditeänderungen von Staatsanleihen; sie enthalten zudem ein Krisenszenario auf der Grundlage eines simulierten Worstcase-Szenarios mit hoher Volatilität. Je höher die Volatilität - diese ist sämtlichen Liquiditätskategorien gemeinsam -, umso höher werden lt. EZB die Abschläge angesetzt. Die gesamte Verwertungsdauer umfasst, wie die EZB darstellt, 3 Komponenten: Bewertungszeitraum, Nachfrist und Verwertungszeit. Der Bewertungszeitraum beträgt 1 Tag und spiegelt so die geschäftstägliche Bewertung wider, und für die Nachfrist werden 3-4 Tage angesetzt; auch sie gelten gleicherw. für alle Liquiditätskategorien. Bei der für einen ordnungsgem. Verkauf der Sicherheiten benötigten Verwertungszeit wird angenommen, dass sie gem. Rangordnung der Liquiditätskategorien ansteigt; sie wird anhand von an den Finanzmärkten beschafften Informationen geschätzt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|