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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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ökonomisches Bankeigenkapital versus regulatorisches Bankeigenkapital

Ökonomische und regulatorische Eigenkapitalanforderungen sind i. d. R. nicht deckungsgleich. Einmal ist der bankinterne Eigenmittelbegriff meist enger gefasst als der regulatorische. Zum anderen unterscheiden sich die Eigenkapitalanforderungen hins. der Messung der mit Eigenkapital zu unterlegenden Risiken: Das betrifft einmal die Auswahl der relevanten Risikofaktoren; so ist aufsichtlich bisher nicht generell gefordert, dass die Institute ihr operationelles Risiko mit Eigenmitteln unterlegen, obwohl die meisten Banken dies durchaus als bedeutenden Risikofaktor ansehen. Gravierende Unterschiede bestehen zum anderen bei der Quantifizierung der Risiken; so verwenden bspw. einige Banken Kreditrisikomodelle, um ihr aggregiertes Kreditrisiko zu ermitteln, ohne dass diese jedoch generell bankenauf-sichtlich für die Ermittlung des Kapitalbedarfs anerkannt werden. Schliesslich ist das Verhältnis von Risikokennzahl sowie notwendigem Eigenkapital bei ökonomischen und regulatorischen Kapitalanforderungen unterschiedlich; die Höhe des tatsächlich gehaltenen Eigenkapitals richtet sich wesentlich nach subjektiver Risikoneigung des Instituts bzw. dessen angestrebtem Rating, so dass es auch prinzipiell keine eindeutige, objektive Höhe des ökonomischen Eigenkapitals geben kann; eine Vielzahl der Institute liegt deutlich über den aufsichtlich mind. Geforderten. Es besteht bei zu hoher Divergenz die Gefahr einer nicht gewünschten Kapitalarbitrage. Ziel der Bankenaufsicht muss es daher sein, einen grösstmöglichen Gleichklang von regulatorischen und ökonomischen Eigenkapitalanforderungen zu erreichen, ohne dabei zu sehr präskriptiv zu wirken. Der völligen Annäherung der regulatorischen an die ökonomischen Eigenkapitalanforderungen sind jedoch Grenzen gesetzt, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen von Bankenaufsicht und betriebswirtschaftlicher Banksteuerung ergeben. Auf Grund seines bindenden Charakters müssen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen - als Mindesteigenka-pitalanforderungen - objektiv und verifizierbar und für einen möglichst grossen Kreis von Banken vergleichbar sein sowie nicht zu restriktiv wirken. Dagegen sind die ökonomischen Eigenkapitalanforderungen weitgehend subjektiv, basierend auf der Risikoeinschätzung der Bankgeschäftsleitung, heterogen, je nach Geschäftspolitik und Risikoneigung der Institute, sowie bindend für die Geschäftsbereiche der einzelnen Bank. Basel II stellt unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Restriktionen auf Konvergenz der regulatorischen und ökonomischen Eigenkapitalanforderungen ab. Durch adäquate Risikomessung sollen Fehlsteuerungen im Finanzsystem vermieden, Einschätzungen der Aufsichtsbehörden bzgl. der gesamtwirtschaftlichen Risikolage verbessert und Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden. Im Vergleich zu den starren, bankenaufsichtlich vorgegebenen Risikogewichten des Standardansatzes werden die Risikogewichte im internen Ratingansatz unter Zugrundelegen einer aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichtsfunktion forderungsspezifisch ermittelt. Hierzu erfolgt eine Aufteilung der Risikoaktiva der Bank in 5 Forderungsklassen (Unternehmen, Banken, Staaten, Privatkunden, Anteile an Unternehmen). Die Banken haben die Wahl zwischen dem Basisansatz, bei dem sie lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Kreditnehmer selbst schätzen dürfen, und einem fortgeschrittenen Ansatz, bei dem auch eine Schätzung der übrigen Inputparameter weitgehend durch die Bank erfolgt. Grundsätzl. erhalten Kredite an Unternehmen, Banken und Staaten methodisch ähnliche Behandlung. Die Schuldner werden anhand des internen Ratingsystems der Kredit gebenden Bank bestimmten Bonitätsklassen zugeordnet. Die Berechnung der Risikogewichte erfolgt unter Zugrundelegung einer aufsichtlich vorgegebenen stetigen Funktion.



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