Kapitalarbitrage
Zu grosse Diskrepanz zwischen regulatorischen und ökonomischen Eigenkapitalanforderungen kann zu unerwünschter Kapitalarbitrage von Instituten führen. Dies bedeutet, dass Banken solche Geschäfte bevorzugen, für die relariv zu anderen risikobehafteten Geschäften zu niedrige regulatorische Kapitalanforderungen bestehen bzw. die generell die Kapitalanforderungen reduzieren (z. B. Verbriefungen). Zudem besteht Gefahr, dass Kreditrisiken von Finanzmarktteilnehmern übernommen werden, die nicht der Bankenaufsicht unterliegen.
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