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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mitarbeiterbeteiligung

Unter Mitarbeiterbeteiligung wird vor allem die Teilhabe von Beschäftigten in privaten Unternehmen am Informationsprozess, an der Entscheidungsfindung sowie am Gewinn und Kapital verstanden. Dabei kann sich die Beteiligung der Arbeitnehmer auf alle diese Bereiche oder nur auf einzelne davon erstrecken. Sie ist in den verschiedenen Unternehmen, die eine Beteiligung fördern, unterschiedlich stark ausgeprägt und gestaltet.

Mitarbeiterbeteiligung ist ein wichtiges Element moderner Menschenführung in der Wirtschaft und Teil der jeweiligen "Unternehmenskultur". Sie soll neben der Humanisierung der Arbeitswelt auch der Leistungssteigerung im Wettbewerb dienen.

Die Zeiten von Befehl und Gehorsam sind vorbei. Das gilt bis zu einem gewissen Grad sogar für die Bundeswehr - in jedem Fall aber für modern geführte Unternehmen. Wenn sie im Wettbewerb bestehen wollen, dann reicht es nicht mehr aus, wenn nur der Chef denkt und lenkt. Ob man einen arbeitenden Menschen als Werktätigen, Lohnabhängigen, Beschäftigten oder Mitarbeiter bezeichnet, ist deshalb nicht nur ein Spiel mit Worten. Es zeigt auch eine gewandelte Einstellung zu den Menschen im Betrieb.

Der Begriff Mitarbeiter macht deutlich, dass der Manager oder Unternehmer nicht mehr nur irgendwelchen Leuten Geld dafür bezahlt, dass sie nach seinen Anweisungen bestimmte Arbeiten zu verrichten haben. Das heute übliche Wort drückt aus, dass alle im Betrieb aufeinander angewiesen sind. Ein Unternehmen kann sich nach Ansicht der Befürworter einer Mitarbeiterbeteiligung um so besser am Markt behaupten, je mehr die Beschäftigten bereit sind, sich zu engagieren und mitzudenken, ihre Erfahrungen und Ideen einbringen.

Die Mitarbeiterbeteiligung dient diesem Ziel. In der Praxis wird sie in sehr unterschiedlicher Formen verwirklicht. Grundlage ist in jedem Fall eine umfassende Information der Beschäftigten. Nur wer Bescheid weiß über die Ziele des Unternehmens und die ihm gestellten Aufgaben, kann mitdenken, selbständig handeln und sinnvolle Vorschläge für betriebliche Verbesserungen machen. In modern geführten Unternehmen werden die Mitarbeiter deshalb nicht vor vollendete Tatsachen gestellt. Sie werden rechtzeitig über geplante Veränderungen unterrichtet und um ihre Vorschläge und Mitwirkung bei der Erreichung der gesetzten Ziele gebeten. Das führt neben höherer Effizienz und geringeren Widerständen gegen Veränderungen auch zu größerer Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Inzwischen gehen viele Unternehmen einen Schritt weiter: Sie beteiligen ihre Mitarbeiter auch am Gewinn. Dies geschieht nicht nur aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Dahinter steht die Erfahrung, dass sich die meisten Menschen stärker engagieren, wenn sie materiell beteiligt sind. Deshalb vereinbaren immer mehr Unternehmen mit ihren Mitarbeitern neben dem Lohn auch eine Beteiligung am Jahresgewinn. Dieser Anteil fließt ihnen meist einmal im Jahr zu.

Mitarbeiterbeteiligung bedeutet dann nicht nur Information und Mitsprache am Arbeitsplatz. Sie schließt auch Teilhabe am gemeinsam erarbeiteten Jahresüberschuss ein. Er wird zwischen Kapitalgebern und Mitarbeitern entsprechend der jeweiligen Betriebsvereinbarung geteilt. Für die Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter gibt es ebenso eine große Zahl unterschiedlicher Formen und Modelle wie für eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter. Ein großer Teil der Unternehmen, die eine Mitarbeiterbeteiligung praktizieren, haben sich in der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Partnerschaft (AGP) zusammengeschlossen. Die AGP berät in allen Fragen der Mitarbeiterbeteiligung, des Management-buy-out und der mitarbeiterorientierten Ausbildungskonzepte, veranstaltet Seminare, veröffentlicht Literatur zu diesen Themenbereichen und versucht im Sinne dieser Zielsetzungen auf die politische Meinungsbildung einzuwirken.



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