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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewinnbeteiligung

(engl. profit sharing) Gewinnbeteiligung nennt sich derjenige Anteil am Unternehmensgewinn, der auf den jeweiligen Gesellschafter oder Kapitalgeber entfällt. Fremdkapital ist i. d. R. nicht mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Je nach Rechtsform und Satzung erfolgt die Gewinnbeteiligung nach Köpfen, nach dem Kapitalbetrag (z. B. Anzahl und Art der Kapitalanteile) oder in anderer Form. Bei Aktiengesellschaften können die Aktiengattungen (Aktie) mit unterschiedlicher Gewinnbeteiligung ausgestattet sein. Die Vorzugsaktien können mit einer Vorabdividende oder Überdividende (Dividende) versehen sein. Bei der Vorabdividende wird zunächst ein bestimmter Gewinnbetrag für die Vorzugsaktionäre reserviert. Der verbleibende Gewinn wird zu gleichen Anteilen auf die Stamm und Vorzugsaktien verteilt. Bei der Überdividende übersteigt die Dividende auf Vorzugsaktien die Dividende auf Stammaktien jeweils um einen

festen Betrag. Ertragsbeteiligung Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung; auch Versichertendividende genannt. In der Lebensversicherung werden Leistungen oft über Jahrzehnte hinweg zu konstanten Beiträgen garantiert. Die Entwicklung ist aber auf meist lange Sicht nicht vorherzusehen. Damit die Lebensversicherer dennoch ihre Verpflichtungen erfüllen können, genehmigt die Aufsichtsbehörde nur sehr vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen. Dadurch sind die Beiträge im Verhältnis zur garantierten Versicherungssumme voraussichtlich zu hoch. Um ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Leistungen herzustellen, wird die Versicherungssumme durch eine in Aussicht gestellte und von der tatsächlichen Entwicklung abhängige Zusatzleistung aus der Überschussbeteiligung ergänzt. Dabei kann es sich um Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge oder Erhöhung der Versicherungssumme handeln. In diesem Fall gilt ein wichtiger Grundsatz: Die Lebensversicherer sind verpflichtet, mindestens 90 Prozent des erzielten Überschusses an die Versicherungsnehmer zu verteilen. Überschussbeteiligung.



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