Internationaler Währungsfonds, Kreditpolitik
Da die IWF-Mitgliedstaaten 75% ihrer Quoten in der Landeswährung zahlen und die meisten nationalen Währungen ausser in den Ländern, von denen sie ausgegeben werden, kaum nachgefragt werden, wird ein nennenswerter Teil des in den Bilanzen des IWF ausgewiesenen Geldes nicht zur Kreditvergabe verwendet. Obgleich es Ausnahmen gibt, verwendet der IWF im Laufe eines typischen Jahres für seine Kredite nur ca. 20 Währungen. Die meisten potenziellen Darlehensnehmer sind nur an den wichtigsten konvertiblen Währungen interessiert. Der IWF vergibt Kredite vor allem an Mitgliedstaaten mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten, d. h. an Länder, die nicht genug Devisen erlösen, mit denen sie ihre Einfuhren aus anderen Ländern bezahlen können. Staaten können, wie einzelne Personen auch, mehr aus- als einnehmen und die Differenz so lange mit Darlehen ausgleichen, bis ihr Kredit erschöpft ist. Ein Land, das sich in einer solchen Lage befindet, kann sich mit der Bitte um Hilfe an den IWF wenden; dieser stellt ihm eine Zeitlang genügend Devisen zur Verfügung, damit es die wirtschaftlichen Fehlleistungen korrigieren und dadurch seine Währung stabilisieren und seinen Handel stärken kann. Ein Mitglied mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten kann vom IWF unvzgl. 25% der von ihm in Gold oder konvertibler Währung eingezahlten Quote aufnehmen. Reicht dies angesichts der Schwierigkeiten des Mitglieds nicht aus, kann es den IWF um mehr Geld ersuchen und über mehrere Jahre hinweg bis zur 4-fachen Summe seiner eingezahlten Quote aufnehmen. Leiht der IWF einem Mitglied mehr als die ursprünglichen 25%, lässt er sich von 2 Grundsätzen leiten: 1. Die dem IWF zur Verfügung stehende Quotensumme muss allen Mitgliedern zugute kommen. Von jedem Mitglied, das auf das Vermögen aller zurückgreift, wird daher erwartet, dass es den Betrag zurückzahlt, sobald es seine Zahlungsprobleme gelöst hat. Auf diese Weise können die Mittel unter den Mitgliedern rotieren und stehen bei einem erneuten Bedarf wieder zur Verfügung. 2. Bevor der IWF Geld aus der Reserve freigibt, muss das Mitglied darlegen, wie es sein Zahlungsbilanzproblem zu lösen denkt, sodass es den Kredit innerhalb des normalen Rückzahlungszeitraums von 3-5 Jahren (u.U. bis 10 Jahre verlängerbar) an den IWF zurückzahlen kann.
Da der IWF gegenüber allen Mitgliedern verpflichtet ist, die finanzielle Integrität seiner Transaktionen zu wahren, gewährt er Darlehen nur unter der Bedingung, dass das Mitglied das geliehene Geld effektiv einsetzt (Conditiona-lity, Konditionalität). Der Darlehensnehmer verpflichtet sich daher, Reformen durchzuführen, die die Ursache der Zahlungsbilanzschwierigkeiten beseitigen und den Boden für wirtschaftliches Wachstum bereiten. Zusammen mit dem Darlehensgesuch legt der potenzielle Darlehensnehmer dem IWF einen Reformplan vor, in dem er sich u. a. verpflichtet, den Wert seiner Währung im Verhältnis zu anderen zu senken (falls seine Währung überbewertet war), Ausfuhren anzukurbeln und staatliche Ausgaben zu verringern. Der IWF achtet darauf, dass die Reformmassnahmen ausreichen, um das Zahlungsbilanzproblem zu überwinden und dass sie anderen Mitgliedern nicht vermeidbaren Schaden zufügen. Je nach Tragweite des Zahlungsproblems und der Summe, die das Mitglied aufzunehmen wünscht, beurteilen die Exekutivdirektoren als Vertreter aller Mitglieder, ob die Reformmassnahmen tatsächlich ausreichen und ob der IWF voraussichtlich mit Rückzahlung rechnen kann. Sind die Exekutivdirektoren davon überzeugt, wird das Darlehen in Raten ausgezahlt (üblicherw. über 1-3 Jahre), die an die Fortschritte des Mitglieds bei der Verwirklichung der Reformen gebunden sind. Für Mitglieder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten stehen dem IWF zur Kreditgewährung mehrere Fazilitä-ten zur Verfügung, die sich je nach den spezifischen Problemen, für die sie vorgesehen sind, unterscheiden. In den letzten 25 Jahren hat der IWF Mitgliedern hohe Geldsummen aus der Kompensierenden Fazilität geliehen, die einen vorübergehenden Rückgang der Ausfuhrerlöse eines Mitglieds aus Gründen, auf die es im Wesentlichen keinen Einfluss hat, ausgleichen soll. In einem weiteren Programm, den Bereitschaftskreditvereinbarungen, wird einem Mitglied, das an andere Mitglieder mehr zahlt als es einnimmt, eine Kreditlinie bis zu 3 Jahren eingeräumt, damit es Zeit hat, seine Finanzen zu sanieren. Während dieses Zeitraums kann das Mitglied vom IWF Geld in Raten bis zum Höchstbetrag des Kredits zur Leistung dieser Zahlungen an das Ausland aufnehmen; Bedingung ist, dass das Land an seinen Sanierungsmassnahmen festhält. Leiht ein Mitglied Geld vom IWF, zahlt es verschiedene Gebühren zur Deckung der Betriebskosten des IWF und zur Entschädigung des Mitglieds, dessen Währung es leiht. Einem IWF-Mitglied fliessen Zinsen auf seinen Quotenbeitrag nur zu, wenn andere Mitglieder zur Kreditaufnahme seine Währung in Anspruch genommen haben. Der Zinssatz, zu dem Mitglieder für die Inanspruchnahme ihrer Währung vergütet werden, schwankt. Sowohl die Zinsen, die ein Schuldner an den IWF zahlt, als auch die Entschädigung die ein Gläubiger vom IWF erhält, liegen knapp unter den marktüblichen Sätzen. Hinsichtl der Verschuldungsproblematik arbeiten Weltbank und IWF gleichsam Hand in Hand. Während der IWF kürzerfristige Kredite vergibt, ist die Weltbank für den längerfristigen Bereich zuständig, wobei mit der Ausweitung der Projektfinanzierung zu einer Programmfinanzierung bestimmte wirtschaftspolitische Auflagen verbunden werden mit dem Zweck, dem Schuldnerland zur wirtschaftlichen Gesundung zu verhelfen.
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