Geldhandel
1. Begriff/Charakterisierung: Handel unter Banken mit Zentralbankguthaben in runden Beträgen (1 Mio. DM oder ein Vielfaches). Inländische Kreditinstitute stellen auf diesem Bankengeldmarkt (Geldmarkt) ihre überschüssigen Zentralbankguthaben anderen Banken zur Verfügung. Neben Kreditinstituten treten zunehmend auch Nichtbanken, v. a. große Industrieunternehmen und multinationale Unternehmungen, als Geber und Nehmer am Geldmarkt auf. Neben dem nationalen Geldhandel hat der internationale Geldhandel (Euro-Geldmarkt, internationaler Geldhandel) große Bedeutung. Hier wird jedoch kein Zentralbankguthaben gehandelt, sondern Guthaben bei Kreditinstituten, sog. Bankengeld oder Bankenbuchgeld (Giralgeld). Usancen des Euro-Geldmarktes gelten seit dem 1. 7. 1990 auch im deutschen Geldhandel – 2. Zweck: Über den Handel am Geldhandel vollzieht sich der horizontale Liquiditätsausgleich innerhalb des Bankensystems (im Gegensatz zum vertikalen Liquiditätsausgleich, den die Zentralnotenbank durch Ausweitung und Einschränkung der gesamten Bankenliquidität bewirkt). Der Interbankengeldmarkt soll sowohl den Ausgleich unvorhergesehener täglicher Schwankungen im Liquiditätsbedarf einzelner Banken bewirken als auch der Überbrückung von voraussehbaren und erwarteten Liquiditätsengpässen und -überschusspositionen in der Zukunft dienen. Der Geldhandel ist ein wesentlicher Teil der Umsetzung des Liquiditätsmanagements eines Kreditinstituts. Er verhilft zur Erhaltung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft des Kreditinstituts bei gleichzeitiger Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zur Haltung der Mindestreserve. Der Geldhandel dient vorrangig der eigenen Gelddisposition. Zum Geldhandel vieler Kreditinstitute zählt aber auch das Durchhandeln, d. h. das Weitergeben von aufgenommenem Geld mit einem Zinsaufschlag. – 3. Tägliche Dispositionsgrundlagen des Geldhandel sind Informationen der Stellen und Abteilungen der Bank, deren Tätigkeit die Liquidität des Instituts beeinflusst. So sind z. B. die Dispositionen der Kasse (Ein- und Auszahlungen bei der zuständigen Landeszentralbank [LZB]) für das Mindestreserveguthaben relevant. Durch die Abwicklung bargeldloser Zahlungen verursachen Überweisungen Geldausgänge, für die der Geldhandel einen Ausgleich suchen muss. Von Bedeutung für die Planung des Geldhandel sind alle zahlenmäßigen Informationen, die dem Geldhandel bereits frühzeitig an einem Handelstag Planungsgrundlagen liefern können (z. B. Informationen über Scheckeinreichungen bei der Landeszentralbank, Wechselankäufe von Kunden und damit Veränderungen beim Bestand bundesbankfähiger Wechsel). Wichtig für den Geldhandel sind auch Schätzungen zum Kredit- und Einlagengeschäft, insbesondere über offene Kreditzusagen, aber auch über Kreditinanspruchnahmen und Kreditrückzahlungen. Die Zusammenarbeit des Geldhandel mit dem Bereich Wertpapiere bezieht sich auch auf die Haltung von Sekundärliquidität der Bank. Aus dem Bereich des Auslandsgeschäfts sind für den Geldhandel sowohl die Zahlen aus dem Zahlungsverkehr mit dem Ausland als auch aus dem Devisenhandel relevant. In Banken mit Filialnetz haben die Filialen dafür zu sorgen, dass vorausschaubare Geldbewegungen aus ihrem Bereich möglichst schnell der zentralen Geldstelle der Gesamtbank bekannt gegeben werden. Während die Tagesplanung der Einbeziehung aller kurzfristig zu erwartenden Zahlungsvorgänge dient, soll die längerfristige Planung die regelmäßig wiederkehrenden Geldein- und -ausgänge erfassen. So sind z. B. die Steuertermine zu berücksichtigen, an denen erhebliche Geldbeträge von den Banken zur öffentlichen Hand fließen. Von Wichtigkeit sind auch die Rententermine, an denen die öffentlichen Versicherungsträger ihre Guthaben zur Auszahlung der Renten auf die Postbankfilialen verlagern. Einflüsse auf den Geldhandel ergeben sich auch durch die Gehaltszahlungstermine, insbesondere durch die Termine der Zahlungen der öffentlichen Hand. Der Abschluss wird nachträglich beiderseits schriftlich bestätigt. Die Vereinbarung beinhaltet die Höhe des Betrages, die Laufzeit (ggf. den Rückzahlungstermin), den Zinssatz und das Konto, auf dem das Geld angeschafft werden soll.
Vgl. auch: Geldhandel, Abwicklung
Vgl. auch: Geldhandel, Teilnehmer
1. Handel mit Zentralbankgeld(guthaben) und Geldmarktpapieren unter Banken. Ersteres ist gegenseitige Einräumung kurzfristiger Buchkredite, also verzinsliche Ausleihung von Zentralbankgeld unter Banken mit dem Ziel des Liquiditätsausgleichs. Nicht i. e. S. institutionalisiert (börsenmässig), jedoch Gegenstand des Geldmarkts und damit überwiegend hoch organisiert durch Beachtung der eingeführten Geldmarktusancen durch die beteiligten Banken. Wird mittels telefonischer Absprache abgewickelt. Die Geldbewegungen werden über gegenseitige Kontoverbindungen oder Zentralbankkonten verrechnet. Die Preise - Geldzinssätze - bilden sich frei nach Angebot und Nachfrage. Der nicht rein inländische Geldhandel vollzieht sich über internationale Geldmärkte. 2. Kurzbezeichnung für Geldhandelsabteilung einer Bank.
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