Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Fast jede Transaktion im internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr führt auch zu einem internationalen Zahlungsvorgang. Mit dem zunehmenden Internationalisie-rungsprozess in Handel, Industrie und Dienstleistungsgewerbe nimmt auch das Volumen der abzuwickelnden Auslandszahlungen ständig zu. Als Folge der Deregulierung und Globalisierung der Finanzmärkte ist auch die wachsende Internationalisierung im Kapitalverkehr bestimmend für die Volumenausweitung. Im Unterschied zum nationalen Zahlungsverkehr müssen bei internationalen Geschäften grössere Entfernungen zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem überbrückt werden; häufig werden mehrere Währungen verwendet, und bestehende Devisenbestimmungen der betroffenen Länder sind zu beachten. Für Deutschland gelten keine Devisenbeschränkungen, sodass hier ein uneingeschränkter Grenzen überschreitender Zahlungsverkehr möglich ist. Banken bieten ihren Kunden zur bargeldlosen Abwicklung der internationalen Zahlungen verschiedene Instrumente an, die in reine und dokumentäre Zahlungsverkehrsinstrumente untergliedert werden können. Die Instrumente des reinen Zahlungsverkehrs werden sowohl für Geschäfte im Waren-, Dienstleistungs- als auch Kapitalverkehr verwendet, während der dokumentäre Zahlungsverkehr sich hauptsächlich auf Warengeschäfte bezieht. Heute werden noch ca. 15% des gesamten internationalen Zahlungsverkehrs Deutschlands dokumentär abgewickelt. Vertragspartner greifen aus Sicherheitsgründen meist dann auf die dokumentäre Abwicklung einer Zahlung zurück, wenn sie sich noch nicht gut genug kennen oder wenn für das Aussenhandelsgeschäft eine Finanzierung benötigt wird. Voraussetzung für die Durchführung des reinen und dokumentären Auslandszahlungsverkehrs ist die von den Banken bereitzustellende Infrastruktur. Voraussetzung für die zahlungsmässige Abwicklung eines Auslandsgeschäfts durch eine Bank ist i. d. R. ein Konto bei dieser. Dieses Konto kann in Euro oder Fremdwährung geführt werden. In Deutschland darf jedermann ein Fremdwährungskonto unterhalten. Der Vorteil besteht darin, dass Fremdwährungszahlungen nicht zum Briefkurs und Fremdwährungseingänge nicht zum Geldkurs in Euro umgerechnet werden, sondern die Gutschrift in der entspr. Fremdwährung ohne Umrechnung in Euro auf dem Konto erfolgt. Fremdwährungskonten sind für Importeure und Exporteure vorteilhaft, die häufig Verträge in nur einer Fremdwährung abschliessen (z. B. US$), sodass auf diesen Konten ständig Ein- und Auszahlungen zu verbuchen sind. Eine jeweilige Umrechnung der Ein- und Auszahlungen in Euro würde durch die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs für den Kunden höhere Kosten verursachen. internationaler Zahlungsverkehr.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zahlungsverkehr der Banken
 
Zahlungsverkehr mit Electroniccash- (ec-) Karten
 
Weitere Begriffe : Variable, vermittelnde | Vorverhandlung | passivisches Zinsänderungsrisiko
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.