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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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EU-Chronik

Die europäische Einigung begann nach dem zweiten Weltkrieg mit ersten Kontakten und Verträgen zwischen einzelnen europäischen Staaten und mündete schließlich in der Gründung einer Europäischen Union (EU). Dazwischen liegen zahlreiche Konferenzen, Abkommen und Verträge. Die folgende Zeittafel gibt einen zeitlichen Überblick über die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Europäischen Union.

Der europäische Einigungsprozess begann mit kleinen Schritten. Am Anfang der europäischen Integration standen zunächst Kooperationsvorschläge, die sich auf bestimmte wirtschaftliche Bereiche bezogen. Vorläufer der Europäischen Union waren daher drei Europäische Gemeinschaften: Für Kohle und Stahl, für die Atomenergie und die Wirtschaftsgemeinschaft.

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)Die erste der Europäischen Gemeinschaften wurde auf Initiative des damaligen französischen Außenministers Robert Schumann gegründet. In dem nach ihm benannten "Schumann-Plan" schlug er am 19. Mai 1950 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor. Der Vertrag wurde am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet. Gründungsmitglieder der EGKS waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)Am 19. Mai 1956 beschlossen die Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der EGKS in Venedig weitere Integrationsschritte. Ziel war die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft. Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) unterzeichnet. Die Gründungsmitglieder der beiden neuen Europäischen Gemeinschaften sind identisch mit denen der EGKS. Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Gemeinsamer RatIn den folgenden Jahren einigten sich die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften auf Erweiterungen der Vertragsstatuten, die den Europäischen Gemeinschaften zu größerer Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft verhelfen sollten. So beschlossen die EG-Mitgliedstaaten zum Beispiel am 8. 4. 1965 die Fusion der Exekutivorgane der EG. Mit In-Kraft-Treten des Abkommens am 01.07.1967 gab es in der EG einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission. Am 21. April 1970 beschloss der Ministerrat die schrittweise Einführung eigener Einnahmen der Europäischen Gemeinschaften ab 1975. Die eigenen Einnahmen der EG waren die Zolleinnahmen, die Agrarabschöpfungen (beides seit 1971) sowie Teile des Mehrwertsteueraufkommens (seit 1979) und des Bruttosozialprodukts (seit 1988) der Mitgliedstaaten. Durch das System der eigenen Einnahmen erhielten die Europäischen Gemeinschaften eine größere Souveränität.

WährungspolitikEin wichtiger Schritt für die Stabilität der europäischen Wirtschaft und für die europäische Integration war die Einführung der Währungsschlange am 21. 3. 1972. Die Wechselkurse der Währungen der EG-Mitgliedstaaten durften nur noch um höchstens 2,5 Prozent voneinander abweichen. Dies konnte angesichts zeitweise starker Schwankungen der Währungen der Mitgliedsländer nicht immer durchgehalten werden.

Erweiterung auf neun MitgliederAm 1. Januar 1973 traten Irland, Dänemark und Großbritannien den Europäischen Gemeinschaften bei. Die nunmehr neun EG-Staaten vereinbarten regelmäßige Treffen ihrer Staats- und Regierungschefs als feste Institution. Vom 10. bis zum 11. März 1975 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erstmals als Europäischer Rat in der irischen Hauptstadt Dublin.

Europäisches WährungssystemIm Juni 1978 beschloss der Europäische Rat in Bremen einen weiteren wichtigen Schritt für die Stabilität der Wechselkurse zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaften: das Europäische Währungssystem (EWS) mit seinem Kernelement, der Europäischen Währungseinheit (ECU). Das EWS trat am 1. Januar 1979 in Kraft. Das EWS entwickelte sich in den folgenden Jahren zu einer unabdingbaren Voraussetzung für die geplante Europäische Währungsunion.

Wahl des Europäischen ParlamentsIm Jahr 1979 fanden in den damals neun Mitgliedstaaten der EG zum ersten Mal allgemeine und direkte Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bis dahin waren die Abgeordneten nach einem bestimmten Verfahren aus den Reihen der Abgeordneten der nationalen Parlamente ernannt. Die Wahl des Europäischen Parlaments durch die Bürger der EG-Mitgliedsländer bedeutete eine Stärkung der EG als unabhängige supranationale Organisation. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.

Weitere neue MitgliederIm Laufe der Jahre erhöhte sich die Zahl der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften: Anfang 1981 wurde Griechenland zehntes Mitglied. Mit dem Beitritt Portugals und Spaniens zum Jahresbeginn 1986 wurde die EG zur "Zwölfer-Gemeinschaft".

Einheitliche Europäische AkteDiese zwölf Mitgliedstaaten unterzeichneten am 17. Februar 1986 in Luxemburg die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Mit der EEA wurden die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften geändert und ergänzt. Wichtigster Bestandteil der EEA ist die Schaffung des Europäischen Binnenmarkts bis Ende 1992. Die EEA trat am 1. Juli 1987 in Kraft.

Delors-PlanAuf den Europäischen Binnenmarkt soll eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion folgen. Die Europäische Kommission unter Vorsitz ihres langjährigen Präsidenten Jacques Delors schlug dazu ein dreistufiges Programm zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion vor. Die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten nahmen auf der Tagung des Europäischen Rates in Madrid vom 26. bis zum 27. Juni 1989 diesen so genannten Delors-Plan an. Die erste Stufe zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion trat am 01.07.1990 in Kraft.

Beitritt der neuen BundesländerSeit dem 3. Oktober 1990 gehört durch die Wiedervereinigung Deutschlands auch die frühere DDR der Europäischen Gemeinschaft an.

Europäische UnionVom 9. bis zum 10. Dezember 1991 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten im niederländischen Maastricht. Dieses Treffen stellt einen Meilenstein der europäischen Integration dar: Die Staats- und Regierungschefs einigten sich über den Vertrag zur Gründung der Europäischen Union (EU). Kernpunkte des Vertrags sind die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) mit einer einheitlichen europäischen Währung, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die Einführung einer Unionsbürgerschaft (sie ersetzt nicht die nationalen Staatsbürgerschaften, gestattet aber EU-Bürgern, die nicht in ihrem Heimatland wohnen, im Gastland ein Wahlrecht bei Kommunal- und Europa-Wahlen) und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik. Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Dezember 1992 von den Außen- und Finanzministern unterschrieben. Da er anschließend von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden musste, konnte er erst am 1. Januar 1993 in Kraft treten. Mit diesem Stichtag wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union.

Europäischer BinnenmarktEbenfalls am 1. Januar 1993 trat der gemeinsame Europäische Binnenmarkt in Kraft. Mit über 300 Gesetzen wurden innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Grenzen für Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital abgebaut.

15 MitgliederAnfang 1995 erweiterte sich die Europäische Union auf 15 Mitglieder: Finnland, Österreich und Schweden traten der Union bei. Auch Norwegen hatte den Beitritt beantragt. Die norwegische Bevölkerung entschied sich aber in einer Volksabstimmung gegen den Eintritt in die EU.

Auf dem Weg zur WährungsunionMit dem Jahresbeginn 1995 nahm das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt am Main seine Arbeit auf. Damit begann die Stufe Zwei auf dem Weg zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. Aufgabe des EWI war es, die Geldpolitik der Zentralbanken der EU-Mitgliedsländer zu koordinieren und die Wirtschafts- und Währungsunion vorzubereiten. Aus dem EWI ging die heutige Europäische Zentralbank (EZB) hervor.

Auf dem Treffen des Europäischen Rates vom 15. bis 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union den endgültigen Zeitplan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion. Außerdem wurde der Name der künftigen gemeinsamen Währung festgelegt: Ab Anfang 1999 zunächst im Finanzsektor, ab 2002 sollte der "Euro" die nationalen Währungen der EU-Mitgliedstaaten auch im übrigen geschäftlichen und privaten Leben ablösen.

Die WährungsunionDer Plan wurde dann auch umgesetzt: Seit 1999 wurde der Euro zunächst im Finanzsektor verwendet, seit 2002 dann auch als Bargeld. Seit dem Jahr 2002 ist er alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der Europäischen Währungsunion. Nur drei der fünfzehn Staaten der Europäischen Union haben sich bisher der gemeinsamen europäischen Währung verweigert: Großbritannien, Dänemark und Schweden (Stand April 2004).Das "Euroland" erstreckt sich damit über rund 2,4 Millionen Quadratkilometer und mehr als 30 Breitengrade der Weltkarte. Rund 300 Millionen Menschen leben in "Euroland" - zwischen Utsjoki im Norden Finnlands und der italienischen Insel Lampedusa vor der Küste Libyens. Für die Stabilität des Euro ist allein die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig.

Die historische EU-Erweiterung um zehn Staaten auf 25 MitgliederEin einmaliger und historisch bedeutender Schritt wurde am 1. Mai 2004 umgesetzt. Zu den bisher 15 EU-Staaten kamen zeitgleich zehn neue Staaten hinzu. Diese sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (zunächst nur der griechische Südteil). Damit erhöhte sich die bei 3,2 Millionen Quadratkilometern liegende Fläche der EU um rund 23 Prozent und ihre Bevölkerung um 75 Millionen Menschen auf mehr als 450 Millionen. Zugleich entstand mit diesem Schritt die größte Wirtschaftszone der Welt.

Die Aufnahme der zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 wurde am 13. Dezember 2002 auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen beschlossen. Am 9. April 2003 stimmte das Europäische Parlament allen zehn Beitrittsverträgen in Einzelabstimmungen mit großer Mehrheit zu. Wenige Tage später wurden in Athen die Beitrittsabkommen zwischen der EU und den beitretenden Staaten unterzeichnet.

Weitere neue EU-Mitglieder?Nach dem Beitritt der zehn neuen Mitglieder im Mai 2004 werden die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien fortgesetzt. Beide Staaten sollen voraussichtlich im Jahr 2007 aufgenommen werden.

Zudem will die EU-Kommission bis Ende 2004 einen Bericht zur Türkei erstellen. Auf dieser Basis will die Gemeinschaft im Dezember 2004 die Reformfortschritte in dem mehrheitlich moslemischen Land bewerten. Die deutsche Regierung hat sich mehrfach für eine Aufnahme der Türkei, die bereits seit 1999 Beitrittskandidat ist, in die EU ausgesprochen. Die Beitrittsverhandlungen könnten dann 2005 beginnen. Die Regie für das Drehbuch zum Beitritt liegt dabei in den Händen der jeweiligen, halbjährlichen EU-Präsidentschaft.



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