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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Souveränität

In der Wirtschaftssoziologie: [1] aus lat. super (über) abgeleitet, bezeichnet das Wort zunächst und auch heute noch in einem sehr weiten Sinne jede Form von Überlegenheit. [2] Seit J. Bodins staatsrechtliche Grundlegung des Absolutismus den S.sgedanken als den zentralen Gedanken der absoluten Herrschaft herausstellte, versteht man im engeren Sinne unter Souveränität die Unabhängigkeit einer Person oder einer Körperschaft nach innen und nach aussen. An diesen klassischen S.sbegriff knüpfen auch G. Batailles Vorstellungen von einer Wiederherstellung der vollen Souveränität des Menschen an. Nach aussen bedeutet S., dass unabhängige Staaten sich in ihrer Unabhängigkeit gegenseitig anerkennen und eine völkerrechtliche Ordnung auf dieser Grundlage kodifiziert werden kann, z.B. durch Art. 2 (2) der UNO-Charta. Das bedeutet vor allem, dass jeder Staat auf seinem Territorium die Hoheitsgewalt ausübt. [3] Im Inneren ist der alte absolutistische Bedeutungsgehalt durch die bürgerliche Revolution aufgelöst worden; an die Stelle des Gedankens der unbeschränkten Souveränität des Fürsten trat die Idee der Volkssouveränität. Damit aber ist der S.sgedanke tendenziell widersprüchlich geworden, weil angesichts souveräner Staaten, in denen das Volk nicht Souverän ist, es sowohl vom Gedanken der Volkssouveränität eine Pflicht zur solidarischen Einmischung als auch vom völkerrechtlichen Gedanken einer Friedensordnung souveräner Staaten ein Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten geben kann. Dieser Widerspruch wird seit der Französischen Revolution thematisiert und ist auch heute noch nicht gelöst.



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