Volkssouveränität
In der Wirtschaftssoziologie:
Begriff zur Kennzeichnung des Anspruchs der bürgerlichen Revolution, dass die staatliche Souveränität im Volkswillen begründet sei. Lässt sich die ältere Auffassung, nämlich dass der Fürst der Souverän sei, in bestimmten Herrschaftsformen etwa des Absolutismus mühelos als Realität erkennen, so ist die V überall nur ein Ideal oder eine Fiktion; die Wirklichkeit der Verfassungen löst dieses Ideal nirgendwo ein. So sind an die Stelle der revolutionären Vorstellung der Volkssouveränität zur Selbstidentifikation freiheitlicher Gesellschaftsordnungen überall eher Begriffe wie repräsentative Demokratie, Verfassungsstaat oder Rechtsstaat getreten; und die Garantie der Freiheit wird eher von der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren als von der ungehinderten Durchsetzung des Volkswillens erwartet. Daher schränkt sich in der Wirklichkeit der Staaten westlichen Zuschnitts das Prinzip der Volkssouveränität auf die Wahl einer Verfassungsgebenden Nationalversammlung und auf die plebiszitäre Zustimmung zu einem Verfassungsentwurf ein.
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