Rechtsstaat
In der Wirtschaftssoziologie:
eine Staatsform, die die Prinzipien sowohl der Rechtssicherheit als auch der Rechtmässigkeit zu realisieren sucht. Der materielle Gehalt der demokratischen und sozialen Prinzipien des Grundgesetzes tritt zur Legalität staatlichen Handelns. Eine bürgerlich-liberale Form des R.s wurde in Deutschland im 19. Jahrhundert gegen Eingriffe des Staates in der Sphäre des Individuums entwickelt. Ein formaler Rechtsstaat findet sich häufig in Diktaturen, z.B. in Deutschland zu Beginn der 1930er Jahre.
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