Staatsform
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] in der auf Aristoteles zurückgehenden Politiktheorie Bezeichnung der Verfassungsform: Monarchie, Oligarchie, Demokratie, gemischte Verfassung (Verfassungsstaat).
[2] In der Theorie des bürgerlichen Staats: Bestimmung der Grundform, die das politische System in der bürgerlichen Gesellschaft annimmt, z.B. Monopol der legitimen physischen Gewaltsamkeit (M. Weber), Steuerfinanzierung, und der entsprechenden Handlungsformen: legale Herrschaft (hoheitliche Rechtssetzung und -Vollziehung), indirekte Beeinflussung der Marktökonomie über den Steuerhaushalt und die Geldversorgung (Zentralbankensystem).
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