Demokratie
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
(griech. Volksherrschaft) Der Begriff unterliegt dem historischen Wandel und ist inhaltlich vom Charakter der jeweiligen Gesellschaft. insbesondere von den Eigentumsverhältnissen (z.B. Klassengesellschaft) bestimmt. >Basis
und Überbau, >Staat
In der Wirtschaftssoziologie: „Volksherrschaft“, allgemeine Bezeichnung für Herrschaftsformen und/ oder Politiken, durch die das Volk über sich selbst bestimmt. [1] Demokratie als Herrschafts- oder Staatsform bedeutet, dass die Souveränität, die Staatsgewalt, bei der Gesamtheit der freien, mündigen Bürger - dem „Volke“ - liegt oder, wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heisst, „vom Volke ausgeht“ (Art. 20, Abs. 2 GG). Dabei wird zwischen direkter oder plebiszitärer Demokratie und indirekter oder repräsentativer Demokratie unterschieden: in der plebiszitären Demokratie wird die Staatsgewalt vom Volke in Volksabstimmungen („Plebisziten“) usw. unmittelbar ausgeübt, während das Volk in der repräsentativen Demokratie die Staatsgewalt durch „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung“ ausübt bzw. an diese Organe delegiert (Art. 20, Abs. 2 GG). Nach diesem Verständnis ist die Demokratie also eine nichttyrannische Staatsform, in der auf dem Wege von Abstimmungen und/oder Wahlen Mehrheitsentscheidungen getroffen und Regierungen gebildet werden. Demokratie bleibt hier auf den staatlichen Bereich beschränkt; „Freiheit“ wird im Rahmen dieses (klassisch-liberalen) D.-Begriffs im wesentlichen als Freiheit vom Staat, d.h. als vom Staat unabhängige Entfaltungsmöglichkeit von Individuen und Gruppen verstanden.
[2] Demokratie als Politik dagegen ist ein gesellschaftspolitisches Gestaltungsprinzip, demzufolge die Voraussetzungen für die freie Selbstbestimmung des einzelnen durch die Mittel staatlicher Gewalt überhaupt erst herzustellen und dann ständig zu vervollkommnen sind. Dazu gehört insbesondere die Beseitigung bestehender gesellschaftlicher Ungleichheiten und damit unterschiedlicher Partizipationschancen. Demokratie in diesem Sinne ist also eine Politik, die durch die „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche gesellschaftliche Machtdifferenzen abbaut, damit alle Menschen in gleicher Weise über sich selbst bestimmen können. Die klassisch-liberalen, staatsunabhängigen Freiheitsrechte des Individuums erscheinen im Rahmen dieses D.-Verständnisses nur insoweit gerechtfertigt, wie sie dem Prinzip der Gleichheit (und damit der gleichberechtigten Selbstbestimmung aller) nicht im Wege stehen. Die Frage der Vereinbarkeit von Demokratie als Staatsform und Demokratie als Politik ist eines der Hauptprobleme der gegenwärtigen politischen Soziologie. So gilt den Anhängern des gesellschaftspolitischen D.-Begriffs im Sinne von
[2] die Demokratie als Staatsform im Sinne von [1] als bloss formale D., solange das Gleichheitsprinzip nicht politisch durchgesetzt ist. Dagegen befürchten liberale Kritiker des Demokratisierungskonzepts, dass das Gleichheitsprinzip nur gegen den Willen der Mehrheit der Gesellschaftsmitglieder oder jedenfalls auf Kosten wesentlicher individueller Freiheiten durchgesetzt werden könnte, was auf die Ersetzung der Demokratie durch eine tyrannische Staatsform hinauslaufen würde.
[3] Bei J.-J. Rousseau Bezeichnung für jene Herrschaftsform eines Gemeinwesens, bei der die Trennung zwischen gesetzgebender und -ausführender Gewalt weitgehend aufgehoben ist, indem die Mehrzahl der stimmberechtigten Bürger zugleich Inhaber von Regierungs- und Verwaltungsämtern ist. Die Demokratie kann nur in räumlich und bevölkerungsmässig kleinen, ökonomisch und technisch-arbeitsmässig wenig differenzierten sowie sittlich stark integrierten Gemeinwesen erfolgreich bestehen.
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