Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
RechtssoziologieIn der Wirtschaftssoziologie: der Teil der Soziologie, der sich mit den Rechtsnormen und juristischen Institutionen befasst. Die Rechtssoziologie ist theoretische und empirische Wissenschaft, wie die Soziologie es ist. Sie hat teil am Anwendungsprozess des Rechts und wird zum Mittel der Rechtskritik, sofern sie sich auf eine politische Ökonomie des Rechts hinbewegt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Kreditbedarf | Risikofaktoren des Portfolios | Kreditrisikoabgeltung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |