Europäische Währungsunion
(EWU) am 1.1.1999 erreichte Integration gemäss den Festlegungen für die dritte Stufe zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie der am 1.11.1993 in Kraft getretene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) vorzeichnete. Danach entstand eine Union mit der einheitlichen - Währung - Euro. An die Stelle der nationalen - Geldpolitiken der Mitgliedstaaten trat die Geldpolitik der Gemeinschaft, welche unter Führung der unabhängigen Europäischen Zentralbank dem Europäischen System der Zentralbanken überantwortet wurde. Als vorrangiges Ziel gab der EGV die Preisstabilität vor. Durch Wechselkurspolitik die Währung nach außen zu schützen, blieb zuvörderst Aufgabe des Rats der Europäischen Union, wobei in Fragen des Wechselkurssystems, der Aufstellung allgemeiner Orientierungen und entsprechender Regelungen das Stimmrecht derjenigen Mitgliedstaaten ruht, die noch nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik einschließlich der Einkommenspolitik verbleibt vorbehaltlich der in Art. 104 c EGV getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite und vorbehaltlich des Stabilitätsund Wachstumspaktes weiterhin bei den Mitgliedstaaten. Die Wirtschaftspolitik wird lediglich als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachtet und vom Rat entsprechend den Zielen der Gemeinschaft koordiniert (Art. 103 EGV). Infolgedessen ist die im EGV gewählte Bezeichnung Europäische „Wirtschaftsund Währungsunion" vorerst ein Programm für die Zukunft und nicht schon Realität.
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