Europäische wirtschafts- und währungsunion
(EWWU oder EWU)
Ziel der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft (EG) war die Schaffung einer politischen Union und Wirtschafts- und Währungsunion.
Das Verfahren für den Übergang in die Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist im sog. Maastrichter Vertrag festgelegt. Die Beschlüsse der Mitgliedsländer der EG bezüglich der weiteren Entwicklung wurden wie folgt umgesetzt:
Juni 1997
Ratsverordnung über den Stabilitätspakt und den neuen Wechselkursmechanismus EWS Il zwischen der Euro-Gruppe und den übrigen EU-Staaten.
Januar 1998
Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Mittel- und Osteuropa.
April/Mai 1998
Entscheidung über Teilnehmerkreis der Währungsun ion.
1. Januar 1999
Start der Währungsunion mit Festlegung der Wechselkurse.
Spätestens 2002
Ausgabe der Münzen und Banknoten.
Die Europäische Zentralbank realisiert, wie vorher die Deutsche Bundesbank, u. a. eine Politik der Geldmengenziele. Diese ist weniger politischem Druck ausgesetzt als eine Geldpolitik, die sich an Zinsen- und Wechselkursen orientiert. Wichtig ist ein relativ zentralbestimmtes System der Zentralbank-Geldversorgung, da Entscheidungsspielräume der Notenbanken nicht zu einem gemeinsamen Währungsraum passen.
Die Kompetenz für die Geldpolitik hat das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), die nationalen Banknoten bleiben gültig. Die Wechselkurse sind unwiderruflich fixiert.
Dies bedeutet:
· Die Banken rechnen untereinander in Euro ab.
· Sparer und Unternehmen können Konten wahlweise in Euro oder D-Mark führen lassen.
· Das Großzahlungssystem Target hat seinen Dienst aufgenommen.
· Staatliche Neuemissionen erfolgen in Euro.
· Der Wertpapierhandel wurde auf Euro umgestellt.
Spätestens am
1. Juli 2002 soll die Währungsunion vollendet sein.
Der MaastrichterVertrag ist als »Meilenstein« in der Weiterentwicklung der europäischen Integration als »Europäische Union« zu betrachten.
Auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages mussten von den 15 EU-Staaten verschiedene Anforderungen für den Beitritt zur geplanten Währungsunion erfüllt werden (Konvergenzkriterien).
EU-Staaten:
Einstufung durch die Rating-Agenturen ...
(zum Zeitpunkt der Währungsunion) Siehe auch: EU-Konvergenzkriterien, Staatsverschuldung
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