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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ständige Fazilitäten im ESZB

Die ständigen Fazilitäten sind neben der Mindestreservepolitik und den Offenmarktgeschäften ein geldpolitisches Instrumentarium der Europäischen Zentralbank (EZB). Sie dienen der Steuerung der kurzfristigen Zinssätze am Geldmarkt und insbesondere der Begrenzung ihrer Volatilität. Die ständigen Fazilitäten können von den Geschäftspartnern auf eigene Initiative in Anspruch genommen werden. Es wird zwischen Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagefazilität unterschieden.

Mit den ständigen Fazilitäten stellt das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) den Geschäftsbanken bei Bedarf ein Instrument zur Verfügung, das die grundsätzlich unbeschränkte Einlage (Einlagenfazilität) oder Inanspruchnahme von Krediten (Spitzenrefinanzierungsfazilität) bei den nationalen Zentralbanken erlaubt.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Die Spitzenrefinanzierungsfaziliät dient der Deckung eines vorübergehenden Zentralbankgeldbedarfs. Die Initiative geht hier von den Geschäftsbanken aus. Das Zentralbankgeld wird "über Nacht" bereitgestellt und zwar zu einem Zinssatz, der sich als Obergrenze für die Tagesgelder am Geldmarkt herausbildet, da die Kreditinstitute grundsätzlich versuchen, sich billiger auf dem Interbankenmarkt liquide Mittel zu besorgen. Als Sicherheit dienen verpfändete oder verkaufte und zurückgekaufte Wertpapiere (Pensionsgeschäfte). Die EZB kann die Bedingungen jedoch jederzeit ändern oder ihre Inanspruchnahme aussetzen.

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist ein Instrument, das die Lombardgeschäfte der Deutschen Bundesbank seit dem 1.1.1999 ersetzt. Vor dem 1.1.1999 entwickelte sich der Lombardsatz (i.d.R. zwei Prozentpunkte über dem Diskontsatz) zur Obergrenze auf dem Geldmarkt in der Bundesrepublik Deutschland.

Einlagefazilität

Die Einlagefazilität ermöglicht es den Geschäftsbanken, Zentralbankgeldüberschüsse kurzfristig bei den nationalen Zentralbanken zinsbringend anzulegen. Dies war früher bei der Deutschen Bundesbank nicht möglich. Der Zinssatz wird von der EZB im voraus fixiert und bildet die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt. "Über Nacht"-Einlagen sind nach oben nicht begrenzt. Auch hier geht die Initiative von den Geschäftsbanken aus.



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