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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mindestreservepolitik

liquiditäts- und geldpolitische Steuerung mit Hilfe von Reservevorschrifen, die Monetäre Finanzinstitute (MFls) dazu zwingen, Guthaben i.d.R. bei der Zentralbank zu unterhalten. Zur Beurteilung sind zwei Aspekte der Mindestreservepolitik zu unterscheiden: Im Rahmen der operativen Handhabung von Mindestreserven bindet die Zentralbank über Erhöungen der Mindestreservesätze Zentralbankgeld im Mindestreserve-Soll. Oder sie führt über Mindestreservesatzsenkungen dem Bankensystem Liquidität zu, gibt also im Reserve-Soll gebundenes Zentralbankgeld frei. Wenn die Verzinsung der Reservehaltung nicht zu Marktkonditionen erfolgt, stellen sich bei den MFIs noch Rentabilitätseffekte ein, welche die Zentralbank in ihren Absichten unterstützen. In diesem operativen Sinne steht die Mindestreservepolitik allerdings nicht mehr hoch im Kurs. Selbst die Deutsche Bundesbank, die dem Instrument stets große Bedeutung beimaß, änderte zwischen 1982 und Ende 1998 die Reservesätze nur noch fünfmal. Sie konnte unter dem Aspekt der Liquiditätssteuerung auf das Instrument verzichten, da ihr mit den Wertpapierpensionsgeschäften, den Devisenswapgeschäften und Devisenpensionsgeschäften sowie mit der Einlagenpolitik und der Offenmarktpolitik wesentlich flexibler einsetzbare Alternativen zu Gebote standen. Dies gilt jedoch nicht insichtlich des zweiten Aspektes der Mindestreserve, nämlich ihrer Wirkung als automatische Bremse für die (multiple) Geldschöpfung. Zur Ausübung dieser Funktion sind Reservesatzänderungen nicht erforderlich. Die Anwendung und Ausgestaltung der Mindestreserve erzeugt im Fall einer monetären Expansion (Einlagenanstieg bei den Banken) automatisch und unabwendbar einen Zentralbankgeldbedarft bei den MFIs. In dieser Hinsicht ist die Mlndestreservepolitik durch kein anderes geldpolitisches Instrumente zu ersetzen, denn sie läßt eine stabile Nachfrage nach Zentralbankgeld entstehen. Die anderen Instrumente werden hingegen vorwiegend zur Deckung der Zentralbankgeldnachfrage eingesetzt. Ob also im Fall der häufig geforderten Abschaffung der Mindestreserven (mit den beiden übrigen „Strukturelementen", nämlich der Nachfrage der Nichtbanken nach Bargeld und der Nachfrage der Kreditinstitute nach betreibsnotwendigen Zentralbankguthaben zur Abwicklung des Interbankenzahlungsverkehrs working balances) noch ein hinreichender Bedarf an Zentralbankgeld bestehen bliebe, ist sehr ungewiß. Das Europäische System der Zentralbanken knüpft an den erprobten positiven Eigenschaften der Mindestreserven zur geldpolitischen Steuerung an. Es nutzt das Instrument, um a) die Kreditinstitute weiterhin strukturell an die Zentralbank zu binden, d.h. die Zentralbankgeldnachfrage zu stabilisieren; b) mittels der aus der Durchschnittserfüllung erwachsenden Eignung der Mindestreserve als Liquiditätspuffer die Geldmarktsätze zu stabilisieren; c) die Zinselastizität der Geldnachfrage zu bewahren. Denn die Kosten der Midnestreservepflicht tragen letztlich nicht die unmittelbar betroffenen geldschaffenden Institute, sondern sie schlagen sich als Bestandshaltekosten des Geldes bei den Nichtbanken nieder. Literatur: Deutsche Bundesbank (1995). Hesse, H. (1991). Europäische Zentralbank (1998)



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