Devisenswapgeschäft
1. Auch: Währungsswapgeschäft. Kombination aus einem Verkauf von Devisen am Kassamarkt und gleichzeitigem Rückkauf dieser Devisen per Termin. Dadurch kann der Besitzer einer Währungsposition, der diese im Zeitpunkt des Swapgeschäfts nicht benötigt, später jedoch Verbindlichkeiten in dieser Währung zu erfüllen hat, den Betrag bis zur Erfüllung des Termingeschäfts anders verwenden, etwa zur Rückführung von Kontokorrentkrediten in heimischer Währung. Umgekehrt ist eine Position denkbar, in der etwa bis zum Eingang einer Forderung in Fremdwährung Devisen benötigt werden. In diesem Fall bietet sich ein Kauf am Kassamarkt mit gleichzeitigem Verkauf am Devisenter-minmarkt an. 2. Währungsswap (Finanzswap).
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